Was passiert, wenn sich jemand mein Semesterticket leiht?

11 Antworten

Sollte sie das Ticket benutzen seid ihr beide dran.

Sie wegen Ausweismissbrauch (§ 281 StGB) als Nutzes des Dokuments 

und 

Leistungserschleichung (§ 265a StGB)

Und du ebenfalls wegen Ausweismissbrauch (als Überlasser des Dokuments).

Du schreibst, dass sie noch minderjährig ist. Da würden für sie vermutlich Sozialstunden oder Freizeitarrest drin sein, für dich als Volljähriger Geld- oder Freiheitsstrafe.

Hinzu käme natürlich für sie noch das erhöhte Beförderungsentgelt. 

Das ist keine Fälschung, es macht ja keiner irgendwas nach.

Aber:

  1. Da das Semester-Ticket auf Dich persönlich ausgestellt ist, gilt es nicht für Deine Freundin. Sie fährt also schwarz, das kostet schon mal 60 Euro "erhöhtes Beförderungsentgelt".
  2. Da sie aber bewusst einen falschen / ungültigen Fahrschein vorlegt, gilt das darüber hinaus noch als Betrug bzw. "Leistungserschleichung" - und das ist ein richtiger Straftatbestand, der vor Gericht gehen kann.

Hallo,

das ist Betrug und wird entsprechend geahndet. Mit 60 € fürs Schwarzfahren ist es da nicht getan. Laßt das ja bleiben. Falls das auffliegt - und das tut es - drohen empfindliche Konsequenzen. Betrug ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Macht sich nicht gut im Führungszeugnis. 

Herzliche Grüße,

Willy

Sie muss mit mind. 60.--€ erhöhten Beförderungsentgelt und einer Strafanzeige wegen Betrug und Leistungserschleichung rechnen. Außerdem wird das Ticket ersatzlos eingezogen und du kannst auch mit einer Anzeige wegen Beihilfe rechnen. 

Das ist verboten, solch ein Dokument ist nicht übertragbar. Im Zug würde das heißen sie fährt schwarz und muss im Kontrollfall mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.