Self made auto auf 6 km/H drosseln erlaubt?

3 Antworten

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Bis 6 km/h ist das Fahrzeug von den Vorschriften der FZV ausgenommen, d.h. es benötigt nicht die in §3 und 4 FZV vorgeschriebene Betriebserlaubnis.

§1 FZV:

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung wäre ebenfalls nicht erforderlich. Die Pflicht, eine Versicherung abzuschließen, ist in §1 PflVG vorgeschrieben. §2 PflVG:

(1) § 1 gilt nicht für
6. Halter von
a) Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,

Das ist Fahrzeug ist trotz der 6 km/h nicht fahrerlaubnisfrei. Zwar hat die FeV auch eine 6 km/h-Ausnahmeregelung, allerdings gilt diese nur für bestimmte Fahrzeuge, §4 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
3. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

Eine fahrende Bierkiste ist keine Zugmaschine, die zur Verwendung für LoF-Zwecke bestimmt ist.

Die StVZO kennt keine 6km/h-Grenze, deren Regelungen zur Verkehrssicherheit gelten folglich uneingeschränkt.

vergiss die 6kmh regelung.was du brauchst ist eine betriebserlaubnis die gibt es nach abnahme durch den tüv.das fahrzeug muss alles haben nach der STVZO lichter,blinker,handbremse,betriebsbremse,sicherer sitz usw.feldwege zählen auch als öffendlich.außer du beschränkst dich auf privatgrund da ist fast alles möglich wenn er abgeschlossen ist

migebuff  06.06.2021, 09:09
vergiss die 6kmh regelung.was du brauchst ist eine betriebserlaubnis

Genau dafür gibt es die 6km/h-Regelung - damit er eben keine Betriebserlaubnis braucht.

wollyuno  06.06.2021, 09:12
@migebuff

frag mal nach bei tüv oder google mal.gibt keine 6kmh regelung mehr außer altbesitzstand von fahrzeugen die sie noch haben.wer auf die straße will braucht betriebserlaubnis und die gibt es nur bei der üblichen verkehrstéch.ausstattung

migebuff  06.06.2021, 09:17
@wollyuno

Das sieht der Gesetzgeber anders, daran ändert auch der TÜV oder Google nichts. Die entsprechenden Paragraphen habe ich in meiner Antwort zitiert.

wollyuno  06.06.2021, 09:23
@migebuff

war erst bei tüv wegen betriebserlaubnis für rasentrecker.6kmh interessiert den nicht nur die bestimmungen nach STVZO was er haben muss

migebuff  06.06.2021, 10:21
@wollyuno

Richtig, in der StVZO gibt es keine 6km/h-Ausnahme. Die Betriebserlaubnispflicht ist allerdings in der FZV geregelt, die nur für Fahrzeuge über 6 km/h gilt.

Die Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h und einer Straßenzulassung/Betriebserlaubnis. Das heißt, sie betrifft E-Scooter und Segways, nicht aber Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards, denn all diese Fahrzeuge haben keine Stange.

Woher ich das weiß:Recherche