Auto selber bauen? Bis 6 km/h! Danke :D

2 Antworten

In § 16 der StVZO findet man:

"Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung."

Dein Gefährt wäre also nicht zulassungspflichtig. Das muss allerdings nicht gleichbedeutend sein mit "nicht fahrerlaubnispflichtig" - da fehlt mir derzeit der Überblick.

der unterschied dazu ist er will motor einbauen damit fällt §16 flach und die 6kmh wird über eine betriebserlaubnis festgestellt die es erst nach einmaliger tüvabnahme gibt

soweit alles klar,nur brauchst für das ding eine betriebserlaubnis die gibt's nur nach tüvabnahme und muss den vorschriften der STVZO entsprechen.sprich,blinker,licht,warnblinkanlage,hupe,feststellbremse,betriebsbremse und das gutachten über die 6kmh vom tüv.wenn dir klar ist wie das ding aussehen soll,zeichnung machen,mit einem vom tüv reden und absprechen was er sehn will,dann bauen und abnahme

ok, vielen dank! :D

@CulchaMik3000

eines der einfachsten geräte mit weniger arbeit wär ein rasentrecker umrüsten

@wollyuno

Da hat er recht.