Selbstgemachte Dinge online verkaufen und Erlös komplett spenden, was muss ich hierbei beachten? Steuerlich, Gewerbe anmelden?

1 Antwort

1. Wenn Du nachhaltig selbstgemachte Dinge verkaufst um damit Einnahmen zu erzielen, wirst Du umsatzsteuerlich zum Unternehmer und musst die Dinge mit USt verkaufen, falls Du nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wählst (dann darfst Du aber für den Einkauf Deiner Materialien und andere betriebliche Kosten auch keine Vorsteuer ziehen).

2. Der Handel mit selbst hergestellten Produkten ist eine gewerbliche Tätigkeit - ein Gewerbe ist anzumelden.

3. Ob die Tätigkeit einkommensteuerlich als Gewerbebetrieb oder Liebhaberei anerkannt wird, hängt von der Gewinnerzielungsabsicht ab. Wenn Du also Gewinne erzielst oder zumindest erzielen willst, werden diese Gewinne dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet.

4. Alle Einnahmen minus Werbungskosten (Betriebsausgaben) ergeben den Gewinn. Das muss in einer Einnahme-Überschussrechnung nachgewiesen werden.

5. Wenn Du Deinen Gewinn spenden willst, ist das eine persönliche Sache. Spenden an spendenberechtigte Organisationen können als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen senken, aber nur in beschränkter Höhe (20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte).

6. Wenn Du selbst als gemeinnützige Organisation anerkannt werden willst, musst Du die Bedingungen der Abgabenordnung §§ 52 bis 54 erfüllen und dafür vom Finanzamt die Bestätigung erhalten.

7. Geschäftskonto ist nicht zwingend, aber unbedingt zu empfehlen.

Außerdem ist in jedem Fall eine steuerliche Beratung zu empfehlen, weil Du offensichtlich zu Steuern noch wenig Kenntnisse hast.