selbst eingebaute Gasheizung in den Besitz des Vermieters?

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Für die Reparatur ist generell der Eigentümer zuständig. Wenn ein Mieter eine Gasheizung auf eigene Kosten einbaut, ist er auch Eigentümer und für die Reparatur verantwortlich. Wenn Ihr sie selber eingebaut habt, müsst Ihr die Reparatur auch selbst bezahlen. Hat sie Euer Vormieter eingebaut, war es Eigentum des Vormieters. Bei der Wohnungsübergabe zum Auszug des Vormieters sollte es ein Übergabeprotokoll geben, welches eine Aussage zur Heizungsanlage des Mieters trifft. Wenn es bei Auszug des Mieters keine anders lautende Vereinbarung gibt (Übernahme durch den Wohnungsinhaber oder Nachmieter) bleibt der Eigentümer auch der Eigentümer. Ob der ein Interesse daran hat, die Heizung zu reparieren, ist zweifelhaft. Deshalb ergeben sich zwei Möglichkeiten: Entweder "verkauft" der Eigentümer die Heizung an den Wohnungsinhaber oder den Mieter (ggfs. zum 0-Wert) und der neue Eigentümer ist für die Reparatur verantwortlich oder der Wohnungsinhaber kann vom Vormieter fordern, dass er seine Heizungsanlage ausbaut und den Urzustand wieder herstellt. Der Wohnungsinhaber ist verpflichtet, eine funktionierende Heizung zur Verfügung zu stellen. Je nach dem, wie der Urzustand aussieht (möglicherweise Einzelofen- Kohleheizung), muss er eine neue Anlage einbauen. Diese Baumaßnahme müsst Ihr dulden. Die Frage ist, was Euch lieber ist.: Die Übernahme der Reparaturkosten an Eurem Eigentum oder der Aufwand für den Wechsel der Heizungsanlage.

Wenn es die Heizung des Mieters ist, muss er sie auch selber warten und reparieren lassen. Dafür bezahlt er ja weniger Miete, denn wenn der Vermieter die Heizung eingebaut hätte und warten würde, hätte er dazu ja die Miete entsprechend erhöht.

Meistens wird es irgendeine Vereinbarung geben, der Mieter kann ja nicht einfach so heimlich die Heizung eingebaut haben, zumal dazu ja eventuell eine vorher vorhandene Heizung herausgerissen wurde. Aber wahrscheinlich wurde da nur vereinbart, dass die Heizung bei Auszug in den Besitz des Vermieters übergeht, und nicht schon irgendwann vorher.

Fest eingebaute Heizungen können vermutlich nicht wieder ohne Rückstände entfernt werden. Dann bleibt die Heizung in der Wohnung. Der Besitzer kann allerdings bei Auszug des Vormieters, der die Heizung eingebaut hat, darauf bestehen, dass sie auch funktioniert! Oder er lässt sie auf Kosten des Vormieters ausbauen/reparieren.

Stelle dir vor, du baust in einen geliehenen PKW einen anderen Motor ein und gibt ihn dann mit Motorschaden zurück! Das geht so nicht!

nein, eigentlich nicht, wenn das nicht vereinbart wurde, bleibt es deine und du MUSST sie sogar wieder ausbauen, um den urzustand der wohnung wieder herzustellen

das letzte verstehe ich nicht, wer ist er und was ist besitzerwechsel