Darf mein Vermieter bei allen Reparaturarbeiten anwesend sein?

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Er behauptet, er sei der Eigentümer, er müsse das alles bezahlen

Eigentümer isser, aber bezahlt wird das doch von der Versicherung.

DU als Mieter hast Hausrecht.

Wenn mit jemandem Termine abgestimmt werden, dann doch mit dir.

Du soltest in dem Fall aber gegenüber dem Vermieter nicht überreagieren.

Dass er mal guckt, dürfte ja, wie du auch selbst schreibst, kein Problem sein.

Biete dem doch an, das er z.B. während der Bauphase jeden 2.Tag mit Anmeldung, wenn die Arbeiter weg sind ne halbe Std gucken kann.

Damit sollte er seine Neugier befriedigt haben und du hast den nur für ne begrenzte Zeit an der Backe.

Ich würde evtl die Versicherung bitten, dass nach der Fertigstellung der Sachverständige die Abnahme macht.

Dann nimmst du dem Vermieter das "Schein" Argument, dass der jeden Handschlag der Handwerker kontrollieren müsste.

Rechtlich musst du den Vermieter gar nicht in deine Bude lassen.

Was will der denn, wenn der berufsfremd ist, an der Arbeit der Bauhandwerker bewerten?

Ich als Schlossermeister nehme mir ja auch nicht raus, Fliesenlegerarbeiten zu benoten.

Daher der Rat mit der Abnahme durch den Sachverständigen der Versicherung.

guter Rat

Meine Meinung (kein Rechtsrat): Wenn die Versicherung bezahlt, hat der Vermieter damit nicht zu tun. Es ist Deine Wohnung, und in der hat er ohne Grund nichts zu suchen.

Das halte ich für sehr grenzwertig. Grundsätzlich ist es das Eigentum Deines Vermieters und er darf natürlich die Arbeiten an seinem Objekt kontrollieren. Aber das was Du schilderst, klingt mächtig übertrieben.

Na klar. Er war bei der Bestandsaufnahme dabei. Er kam, als das defekte Rohr ausgetauscht wurde, nahm dem Arbeiter das Werkzeug aus der Hand, um ihm zu zeigen, wie es besser geht und als dieser ein Spezialband um das Rohr wickelte, meinte er nur "Das reicht jetzt aber". Als die Trocknunsfirma aufgebaut hat, war er auch dabei. Die haben Ausgleichslöcher in den Estrich gebohrt. So etwas geht ja wohl überhaupt nicht. Glaub mir, man wird verrückt. Selbst wenn die Monteure nur zum Nachmessen kommen, kommt er und beschimpft sie, weil es ihm zu lange dauert. Aber es ist eben noch nicht trocken.

@klaudchen

Da müsste ich Monteur sein.

1 x darf er das.

Beim 2. Mal würde ich als Monteur meinen Chef anrufen.

Beim 3. Mal würde ich das Werkzeug zusammenräumen und abfahren.

@hasenfuss67

Genau so habe ich auch reagiert. Aber 2 Firmen sind ortsansässig und haben wohl Angst, durch schlechte Nachrede weniger Aufträge zu erhalten. Denn das bringt mein Vermieter auch noch zustande. Die Trocknungsfirma kommt von auswärts, und diese Monteure geben ihm schon Kontra, was ihn aber nicht hindert weiter zu machen.

Der Vermieter / Auftraggeber schließt in der Regel einen Werkvetrag über die Instandsetzung mit der Firma ab. Hiebei wird das Ergebnis festgestzt (Reperatur des Wasserschadens / Behebung der Nebenschäden (Trocknung)) wie die Firma das durchführt ist Sache der Firma (Mitarbeiter) nicht des Auftraggebers. Wenn er die Monteute "befehligen" will, wie sie eine Reperatur auszuführen haben, muss es sie in ein Arbeitsverhältnis nehmen, dann hat er die Weisungsbefugnis wie was wann zu machen ist. Diesen Unterschied kannst Du ihm mal eklären, bevor kein Handwerker mehr in diesem Hause etwas machen will. Wobei Du das Hausrecht in den gemieteten Räumen ausüben kannst.

Grundsätzlich hast du das Hausrecht und bist berechtigt, deinem Vermieter das Betreten deiner Wohnung zu untersagen, wenn der keinen wichtigen Grund für den Besuch bei dir hat. Und die Arbeiter zu kontrollieren ist kein wichtiger Grund.