Schwerbehindertenausweis - unbefristet, kann er bei Verschlimmerungsantrag wieder befristet werden?

6 Antworten

Der Einfachheit halber wurde die Befristung bei den meisten Ausweisinhabern aufgehoben, der Verwaltungsaufwand bei Verlängerungen, ohne daß sich der Gesundheitszustand geändert hat, wäre wohl zu hoch. Selbstverständlich kannst Du eine erneute Prüfung (Neufeststellung), auch auf ein höheres Merkzeichen beantragen, allerdings werden dann diese Anträge geprüft via Nachfrage beim Hausarzt, Fachärzten etc., auch eine Vorstellung bei einem benannten Gutachterarzt ist möglich. Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden, bleibt alles beim alten. Erhöht sich der GdB oder das Merkzeichen auf ein Leiden, welches nur vorübergehend vorhanden ist, kann der Ausweis entsprechend auch befristet sein, allerdings werden auch "unbefristete" Ausweisinhaber von Zeit zu Zeit nachgeprüft.

Hallo SeaLion85,

Sie schreiben:

Schwerbehindertenausweis - unbefristet, kann er bei Verschlimmerungsantrag wieder befristet werden?<

Antwort:

Jeder Einzelfall ist anders und die Versorgungsämter arbeiten und entscheiden noch längst nicht Bundesweit einheitlich!

Sie tun in jedem Fall gut daran, einen kompetenten Rechtsbeistand wie den VDK hinzuziehen, dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Siehe z.B. unter folgendem Link:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Ihr Rechtsbeistand hat z.B. die Möglichkeit, eine Akteneinsicht geltend zu machen und kann so schon einmal im Voraus beurteilen, ob ein Verschlimmerungsantrag überhaupt einen Sinn macht oder ob Sie durch einen Verschlimmerungsantrag ggf. Nachteile in Kauf nehmen müßen!

Meine Frage ist nun: Kann aus dem unbefristeten Ausweis wieder ein befristeter werden? Habe dazu leider keine Informationen via Google & Co. finden können. Eventuell weiß hier ja jemand Bescheid.<

Antwort und nochmalige Empfehlung:

Überlassen Sie da nichts dem Zufall, durch einen relativ geringen, monatlichen Mitgliedsbeitrag haben Sie Zugriff auf einen kompetenten Rechtsbeistand (Sozialrechtsschutz) bereits außergerichtlich!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Kann sein, dass du dich beim Versorgungsamt vorstellen musst - und wie der dortige Arzt dann entscheidet, kann man kaum vorhersagen. Er hat auch die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer des Ausweises zu befristen und/oder den GdB zu verändern.

Der Ausweis kann dann durchaus befristet werden und auch einen Senkung des GdB ist prinzipiell Möglich. Was das unbefristet angeht, das bedeutet lediglich das du deine Ausweis nicht alle paar Jahre verlängern muss. Eine Überprüfung ist trotzdem jederzeit Möglich.

Ein Verschlimmerungsantrag lohnt sich doch nur, wenn du noch keine 100 % hast oder erhebliche Einschränkungen hinnehmen mußt, die du durch Atteste belegen mußt. Ich glaube nicht, daß er wieder befristet wird, wenn der Behinderungszustand stabil ist.