Ohrfeige für den Vermieter- Darf er dem Mieter fristlos kündigen?

11 Antworten

Bekommt der Vermieter vom Mieter grundlos Dresche, insbesondere nur nach einem verbalen Streit, darf er fristlos kündigen. Handelt aber der Mieter in Notwehr oder Nothilfe zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffes des Vermieters mit Gewalt, z. B. bei Entzug des Besitzes, eigenmächtigem Eindringen in die Mieterwohnung, Nichtentfernen nach Aufforderung daraus, darf der Vermieter völlig folgenlos seine Prügel kriegen. Allerdings darf sie nicht weiter gehen als sie zur Abwehr nötig ist. Beleidigt der Vermieter einen Mieter grundlos, z,. B. als "Penner", "Betrüger", "Aschloch" darf der Mieter ihm zur Ehrennotwehr eine Ohrfeige folgenlos geben. Da viele Vermieter, besonders die Mietwucherer, nur allzugerne das tun, um Mieter wegen berechtigter Abwehr fristlos rauswerfen zu können und vor Gericht zu lügen, sollte der sich mit Gewalt wehrende Mieter durch Beweise absichern. Gewalttätige oder sich sonst rechtswidrig verhaltende Vermieter sollten daher nur in die Mietwohnung gelassen werden, im Beisein von eigenen Zeugen, mit deren Hilfe der Vermieter nach einer vergeblichen Aufforderung, die Wohnung wieder zu verlassen, mit Gewalt rausgeworfen werden darf. Wehr sich der Vermieter dagegen mit Gewalt bzw. schlägt er auf den Mieter ein, darf er zu Recht auch mit Prügeln gehindert werden. Vorsicht: Notwehr und Mothilfe dürfen aber nicht weiter gehen als zur Abwehr krimineller Vermieter nötig ist. Im Zweifel sollte man sie bei Straftaten festnehmen und sie der Polizei übergeben, bei der man wegen der vorausgegangenen Straftat anzeigt. Diese Festnahme darf auch mit Gewalt erfolgen, wenn der Kriminelle sich dagegen wehrt. Und nach einer Abwehr sollte man den Vermieter sofort auf Unterlassung seines rechtswidrigen Treibens und Schadensersatz verklage. Auf Vergleiche sollte man sich bei den Schwarkuttengerichten solange nicht einlassen, wie man nicht eine bessere Wohnung gefunden hat. Den Umzug dorthin sollte man sich von Rechtsbrechern ebenfalls bezahlen lasen als Schadensersatz. - Durch das Vermieten von Wohnungen können viele Vermieter gut leben und sich auch damit reich geworden. Wegen ihrer rechte die Mieten ständig einseitig erhöhen zu dürfen, profitieren sie im Gegensatz zu den Mietern von Preiswucherungen bei Inflationen sehr. Mein Rat: Im Zweifel es nicht zu Schlägereien mit pöbelnden Vermietern kommen lassen, sondern sie nach Beweissicherung sofort anzeigen und verklagen, damit sie vor Gericht im Fernsehen von "nichtsnutzigen" und "betrügenden" Mietern jammern können. Beleidigende Vermieter sollten aus den Mietwohnungen auf jeden Fall mindestens drei Mal auch mit Drohung von abwehrender Gewalt raus geworfen werden. Gehen sie nicht freiwillig, sollten sie wegen Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB angezeigt werden und auf Unterlassung verklagt werden,. Das freut dann auch viele der schlecht bezahlten und unterbeschäftigten Rechtsanwälte. Arme Mieter finden rechtliche Hilfe beim Mieterverein oder bei Anwälten mit einem Beratungshilfeschein des Amtsgerichts.

ja, abererst müssen zeugen da sein

er darf sogar gleih noch mit eine anzeige aufgeben wenn er will ;)

fristlos...zusätzlich zur Anzeige!

Wieso sollte er den Mieter weiter in seinem Eigentum dulden?

Annemaus85  24.09.2009, 10:50

Weil es sowas wie Mietverträge gibt und da steht bei Sofortkündigung sicher nichts von Ohrfeigen.

kaesbrot  24.09.2009, 10:53
@Annemaus85

Schlägt ein Mann öfters seine Frau, dann kann ihm die Wohnung gekündigt werden. Es muss nicht immer alles im Mietvertrag stehen.

flirtheaven  24.09.2009, 11:00
@Annemaus85

wenn der mieter gewalt gegen den vermieter ausübt, darf der vermieter ihm fristlos kündigen! im umgekehrten fall stünde auch dem mieter eine fristlose kündigung zu!