unterschriftenliste der mietmieter gegen mieter?

6 Antworten

Wo kommen wir denn da hin? Da könnte wohl eher derjenige, der die Unterschriftensammlung initiiert hat wegen übler Nachrede angezeigt werden.

Das muss schon etwas konkreter sein, als eine "angebliche Bedrohung".

Die bedrohte Mieterin soll den Bedroher anzeigen (Polizei). Hier kommt das Strafrecht in's Spiel.

Die bedrohte Mieterin könnte den Vermieter wegen  Störung des Hausfriedens auffordern, diesen Mangel (das wäre sie) zu beseitigen. Der könnte den Störer abmahnen und nitfalls wenn vergeblich kündigen (Fristlos).

Eine Unterschriftssammlung ist nicht zielführend.

Natürlich kann man das aus Rechtgrund Störung des Mieterfriedens.

Aber da muss dann schon mehr dahinter sein, als eine Unterschriftenliste, mit der eine Gruppe von Hausbewohnern einen missliebigen Mitmieter aus dem Haus mobben wollen.

Grundsätzlich ist das möglich.

Nein, denn die Bedrohung ist zunächst einmal eine Sache nur zwischen den beiden. Die bedrohte Person kann strafrechtlich gegen den Drohenden vorgehen und dabei die Mitmieter als Zeugen benennen.

Ist die Drohung so schwer wiegend, dass die Mieterin ernsthaft um Leib und Leben fürchten muss, muss der Vermieter zunächst einmal abmahnen und kann erst dann kündigen, wenn sich solche Vorfälle dennoch wiederholen.

Es muss sich also um Fälle von schweren Störungen des Hausfriedens handeln.