Kann der Mieter fristlos kündigen wenn kein Warmwasser und Heizung vorhanden

6 Antworten

Kündigen ja - aber nicht fristlos.

In dem Fall würde ich den Vermieter auffordern, sofort dafür zu sorgen, dass Warmwasser und Heizung wieder gehen. Ansonsten werdet Ihr Mietminderung in Anspruch nehmen und die Mietzahlung wird um die Hälfte gekürzt.

Bei einem längeren Totalausfall der Heizung oder der Warmwasserversorgung kann der Mieter nach Fristsetzung auch fristlos kündigen (OLG Dresden WuM 2002, 541), sofern die Situation unzumutbar i

nach Fristsetzung auch fristlos kündigen

Das hört sich aber komisch an xD Wenn man eine Frist setzt ist es doch nicht mehr fristlos.

@Suboptimierer

doch..... nach abgelaufener Frist ....... fristlos (sofort)

@oppenriederhaus

Ja, ich glaube dir ja, nur die Formulierung ist komisch. Was ist denn der Unterschied, nach abgelaufener Frist fristlos zu kündigen zur Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist?

@Suboptimierer

Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist sind 3 Monate. Fristsetzung zur Abhilfe ist kürzer. Ohne Abmahnung keine fristlose Kündigung möglich..

Ich drücke mich immer so umständlich aus.

In dem Fall handelt es sich um eine möbilierte Wohnung, in der Miete sind die NK inkl. Die Vermeiterin ist leider krank und so wie es aussieht haben wir wenig Chancen dass die Vermieterin einsichtig wird und die ausstehenden Gaskosten ausgleicht. Ausserdem heute Nacht waren 7 Grad draußen....

@bunica

Dann setzt Euch direkt mit den Gaswerken in Verbindung und fragt nach, was Ihr tun könnt. Ansonsten Mietzahlung einstellen, vielleicht klappt es dann.

Was bitte ist denn ein Provider und was hat der an der Heizanlage zu fummeln? Die Mieter können einen eigenen Betreiber einsetzen und die Kosten und Lasten mit der Miete verrechnen. Viel Glück.

hi,

ist das schon des öfteren passiert? Natürlich könnt ihr kündigen aber nicht fristlos.

Ihr müsst ihnen eine frist setzen und sollte er nicht sie nicht einhalten habt ihr das recht fristlos zu kündigen.

ungeheuerlich was da bei euch abgeht.

Viel Glück

zunächst Mängelrüge mit Hinweis auf Einstellung der Mietzahlung; wenn Heizung aus, auch kein WW. könnte auch Allgemeinstrom sein?

rede mit dem mieter, wenn sich nichts ändert würde ich mit einem experten reden,