schweisser-Prüfbescheinigung,

3 Antworten

wie welder schon geschrieben hat : 6monate keinen nachweiss prüfung verfallen , ein guter arbeitgeber weiss das aber zu umgehn ,selbst wenn du 7 monate krank bist , schweiss prüfungen kosten viel geld , und die verfahrensprüfungen ,die ich noch dazu jährlich machen muss ,kosten richtig. da gibt es tricks genug. man muss sich nur gut kennen dafür. als selbstständiger könnte das aber zu einem problem werden ,wenn du keinen hast der hinter dir steht. anderseits kannst du auch deine prüfungen ,um 1jahr verlängern lassen ,wenn der tüv vor ort ist (baustelle)und nähte in deinem geltungsbereich geröntgt werden. wird dokumentiert ,und fertig ist die kiste,brauchste nicht mal tehorie machen,gildet aber auch nur 1jahr länger ,danach musst du aber auch wieder eine komplette prüfung ablegen.das machen ein paar selbstständige bei uns so , die eigentlich fast ständig für uns arbeiten

Über die bestandene Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung mit Angabe des Geltungs- bereiches, d. h. des Umfanges der Anerkennung, ausgestellt.

Die Schweißerprüfung bleibt nunmehr zwei Jahre gültig, wobei der Schweißer möglichst regelmäßig im geltenden Prüfungsbereich beschäftigt werden muß und seine Arbeit im allgemeinen mit den technischen Bedingungen, unter denen die Schweißerprüfung durchgeführt wurde, übereinstimmen muß. Eine Unterbrechung von höchstens sechs Monaten ist zulässig. Die Einhaltung der vorstehenden Bedingungen muß im Zeitraum von jeweils sechs Monaten durch den Arbeitgeber oder eine Aufsichtsperson (in der Regel eine Schweißaufsichtsperson) auf der entsprechenden Prüfungsbescheinigung bestätigt werden. Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen kann die Gültigkeit der Schweißerprüfung für eine weitere Zeitspanne von zwei Jahren innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs verlängert werden; hierfür müssen der Prüfstelle oder dem Prüfer entsprechende Prüfberichte über die Qualität der vom Schweißer hergestellten Fertigungsschweißungen vorgelegt werden. Es ist mindestens ein Prüfbericht bzw. Protokoll über eine durchgeführte oder zerstörende Prüfung je Halbjahr vorzulegen. Somit sind für die Verlängerung der Schweißerprüfung ohne Schweißen neuer Prüfstücke mindestens vier Prüfberichte erforderlich. Sofern dies nicht der Fall ist, müssen neue Prüfstücke geschweißt und bewertet werden. Der Prüfer oder die Prüfstelle hat die vorgegebenen Anforderungen zu überprüfen und die Verlängerung auf der Prüfbescheinigung des Schweißers zu bestätigen.http://esb.bezreg-arnsberg.nrw.de/a2/a2007/a2007011.html evtl.nützt dir das etwas.

Sowas sollte man als Schweißer mit bestandener Prüfung eigentlich wissen. Meine Güte. Hattet ihr keine Theorie?

Deine Prüfung ist am 02.06.2011 ungültig. Musst eine neue machen. Also hin, Probe schweißen, 20 Fragen kreuzen und fertig.

Falls Du aber die jetztige Prüfung nicht spätestens am 01.12.2009 von Deinem AG oder SFM/SFI unterschreiben lässt, dass Du regelmässig im Geltungsbereich geschweisst hast ist Sie schon nach 6 Monaten nicht mehr gültig.

Noch Fragen dazu?