Sorgerecht bei Umzug von kindsvater?

3 Antworten

das Sorgerecht bleibt bestehen. Wenn er sein Kind in den vergangenen Jahren nicht gesehen hat und keinen Kontakt weiter sucht, versuche das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

mit welcher begründung? hat er das kind krankenhausreif geschlagen? hat er das kind widerlich missbraucht? - wenn nicht, gibts keinen grund für sorgerechtsentzug.

das wirkt sich nichts aufs sorgerecht aus. dies bleibt bestehen wie bisher. das er keinen kontakt hat, ist seine sache und hat noch immer keine auswirkung auf das sorgerecht.

für die drei entscheidungen im leben des kindes, die er mitbestimmt, besteht doch auch garkeine notwendigkeit ihm das sorgerecht  zu entziehen.

was tust du um den kontakt für das kind zu ermöglichen?

wie steht es mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht ?

sowas klärt man beim JA, die mit deiner situation vertraut sein dürften und nicht mit situationsfremden, zufälligen usern.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht spielt hier überhaupt keine Rolle.

Da gibt es mit dem Jugendamt nichts zu klären und tatsächlich stehen die entsprechenden Paragraphen ganz hochoffiziell im Internet.

@Menuett

bleib mal auf dem teppich !

in beratender funktion spielt das JA durchaus eine rolle. nicht jeder, der sich in einer stress-situation befindet hat den nerv, sich zeitrraubenden §§-suchen zu widmen.

das aufenthaltsbestimmungsrecht kann mir übrigens sehr wohl anhaltspunkte liefern, auf was ich achten muß.