Schwangerschaftsvertretung im öffentlichen Dienst

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Der Gesetzgeber gestattet den Eltern inzwischen, dass Vater, Mutter oder beide zusammen drei Jahre ohne Berufstätigkeit zu Hause bei ihrem Kind bleiben. Er garantiert während dieser Elternzeit Kündigungsschutz und Arbeitsplatzgarantie. Denn der Arbeitsvertrag ist nach wie vor gültig, er ruht lediglich. Kehrt die Frau beziehungsweise der Mann aus der Elternzeit zurück, muss ihm entweder der alte oder ein gleichwertiger Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. War das ein Ganztagsjob, besteht erst einmal nur Anspruch auf einen Ganztagsjob. Allerdings haben Sie keinen Anspruch, "ihren" alten Arbeitsplatz wieder zu erhalten. Die Garantie bezieht sich nur auf eine Weiterbeschäftigung zu den gleichen Bedinungen - räumlich, örtlich, zeitlich. Eine Verkäuferin kann durchaus von den Sportwaren zur Damenoberbekleidung versetzt werden. Aber nicht ins Lager: Die Stelle muss der Qualifikation entsprechend besetzt werden. Ist aber der alte Arbeitsplatz bereits von einer anderen Kraft besetzt und im Betrieb findet sich keine gleichwertige Stelle oder eine Tätigkeit, die für die Frau akzeptabel ist, kann sie zwar auf der Rückkehr in das Unternehmen bestehen, muss aber damit rechnen, in Kürze die Kündigung zu erhalten.

http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/rueckkehr-elternzeit.html?page=2

Waren übrigens ganze 2 Sekunden, die ich dafür gebraucht hab, das zu googlen.