Arbeitsrecht, Pausenzeit?

4 Antworten

Der Arbeitsweg gehört nicht zur Arbeitszeit. Der Weg in den Pausenraum und zurück ist vergleichbar mit dem Arbeitsweg. Du legst deine Arbeit ab und gehst in die Pause.

Dein Vorgesetzter verlangt im Grundsatz nichts anderes, als dass du pünktlich die Arbeit aufnimmst.

Dass du vor Pausenende deinen Pausenplatz verlässt schon, aber nur damit du pünktlich zum Pausenende an deinem Arbeitsplatz bist. Wege während der Pause gehören zur Pause. Es gibt nur ganz wenige ausnahmen bei denen das nicht so ist - wenn etwa die Kantine ewig weit weg ist.

Recht hin oder her. Es ist Erbsenzählerei was Du betreibst und stünde in keinem Verhältnis zu dem Ärger, den Du Dir einhandeln würdest.

So peinlich genau ist das Bundesarbeitszeitgesetz nicht, dass es Regelungen über die Wegstrecke vom Arbeitsplatz zum Pausenraum und zurück treffen würde, und ob diese Wegstrecke zur Arbeitszeit oder zur Pausenzeit zu zählen wäre.

Dein Arbeitgeber kann es aber so auslegen, dass die Zeit, wo du nicht an deinem Arbeitsplatz bis, und dementsprechend nicht arbeitest, zu deiner Pausenzeit gehört.