Welche Kündigungsfrist nehmen: 50 % befristet , 50% unbefristet; öffentlicher Dienst
Hallo zusammen,
ich habe nun schon eine ganze Menge gelesen und keine wirkliche Antwort gefunden. Also meine Stelle besteht aus je 50 % zweier Fachdienste. Bis Freitag hatte ich beide Stellen befristet. Nun wurde mir ein unbefristeter Vertrag für 50% gegeben. Die andere halbe Stelle bleibt weiterhin befristet, da die Stelle einer Kollegin in Elternzeit "gehört". Ich weiß, dass ich zum Ende diesen Jahres die Behörde wechseln will. Ich bin aber ein Mensch der gerne allesdurchgeplant hat. Daher nun meine Frage, wie muss ich Kündigen? Gelten zwei verschiedene Kündigunsfristen oder die des Vertrages, welcher länger besteht? Der befristete Vertrag müsse ja im September zum 31.12. gekündigt und der unbefristete am 19. November zum 31.12.
Kann mir da irgendjemand helfen?
2 Antworten
Sie können jederzeit die Kündigung schreiben. Sie setzen dann halt das Datum des letzten Arbeitstages ein. Um sicher zu gehen wurde ich also im September beide Verträge zum 31. Dezember kündigen.
Was steht denn bei den Verträgen als Kündigungsfrist drin? Gilt der § 622 BGB oder ein anwendbarer Tarifvertrag? Gibt es bei der befristeten Stelle überhaupt eine Kündigungsvereinbarung, bzw. einen Tarifvertrag der eine Kündigungsmöglichkeit enthält? Befristete Arbeitsverträge sind ohne Vereinbarung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sonst nicht kündbar. Sie laufen einfach aus.
Die Kündigungsfristen und -möglichkeiten solltest Du mal im Tarifvertrag nachlesen. Dieser muss im Betrieb einsehbar sein. Frag bei der Personalabteilung und/oder dem Betriebs- bzw. Personalrat
Ist in der Befristung eine Kündigungsfrist angegeben oder gibt es einen Verweis bezügl. der Kündigungsfrist auf den Tarifvertrag?
In dem Vertrag (befristet) steht nichts bezüglich meiner Kündigungsfrist. In Paragraph 2 meines Vertrages steht lediglich, das der Tarifvertrag anwendung findet. Zur Kündigung aber nichts. Das ist bereits mein zweiter befristeter Jahresvertrag. Er wird im Sommer wahrscheinlich wieder um ein Jahr verlängert.
Frag doch mal eine Arbeitskollegin oder einen Kollegen die Gewerkschaftsmitglieder sind, nach den Kündigungsbedingungen bei Befristungen im Tarifvertrag. Sollte dort nichts drin stehen, kannst Du den befristeten Vertrag nicht ordentlich kündigen.
In meinem Vertrag wird bezug auf den Tarifvertrag genommen. Der befristete Vertrag läuft immer ein Jahr. Es wird nun wieder einer folgen. Wie könnte man denn sonst kündigen?
Mein Problem ist ja, dass beide Kündigungsfristen in Betracht kommen, da ich je einen befristeten und unbefristeten habe. meinen Personalrat frage ich lieber nicht. Da geht ne Menge durch an die Personalabteilung.