Befristete Stelle - trotzdem intern bewerben?

3 Antworten

Die Meinung der Personalabteilung ist für mich nicht verständlich und ist eine Diskriminierung von befristet beschäftigten.

Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrages nicht schlechter behandelt werden,als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer,es sei denn,dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. (§ 4 Abs.2 Satz 1 TzBfG).

Und in § 18 TzBfG steht außerdem:

(1)Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren,die besetzt werden sollen. (2) Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter,den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen.

Also was lenzing42 schreibt hört sich gut an trift aber nicht zu. Denn du wirst ja nicht schlechetr sonder gleich gestellt. Das ist rechtlich leider zulässig, moralisch sehr bescheiden. Außerdem auch für die Personalabteilung kein Aushängeschild denn entweder wissen Sie was Sie an dir haben und sind froh das Sie keinen von extern nehmen müssen oder sie hätten direkt sagen sollen das Sie dich dort nicht wollen. Daher rechtlich leider in Ordnung, zwischenmenschlich wohl eher nicht

erweh  10.09.2009, 13:18

Irgendwie verrennst Du Dich hier völlig. Gleichgestellt währe er dann ja keinem Mitarbeiter, sondern nur anderen sich bewerbenden Externen.

denke schon