Schwiegertochter statt Enkelkinder sollen erben?

6 Antworten

Sachverhalt:

  • Eltern des Schwiegervaters (Grosseltern) leben & besitzen ein Haus
  • Sohn = Schwiegervater ist verstorben - dessen Ehefrau (Schwiegermutter) möchte im Todesfall der Grosseltern das Haus erben (und es verkaufen)
  • zwei Enkelkinder = Dein Mann & seine Schwester - Er möchte das Haus im Todesfall behalten und seine Schwester auszahlen
Nun möchte Schwiegermutter aber als Erbin eingestzt werden.

Wem die Grosseltern das Haus vererben möchten (ob gesetzlicher Erbe = Enkel oder nicht = Schwiegertochter) ist ihre Entscheidung. Für ein Testament ist es nicht erforderlich, dass die gesetzlichen / testamentarischen Erben anwesend sind oder ihr Einverständnis geben.

Solange kein Erbverzichtsvertrag unterzeichnet und notariell beglaubigt wird ändert sich nichts an der gesetzlichen Erbfolge / Pflichtteil ( https://www.erbrecht.de/Ratsuchende/Tipps/Tipps_zur_vorweggenommenen_Erbfolge/Erbverzicht

Wie auch andere schrieben setzt Euch alle (drei Generationen) zusammen und bespricht es - einerseits, dass Dein Mann das Haus gerne behalten möchte (würdet ihr denn auch einziehen?) und andererseits, dass die Schwiegermutter abgesichert sein möchte (aus Hausverkauf).

Aber die Schwiegertochter wurde doch durch die Heirat in die Familie (und somit in die Erbfolge) mit aufgenommen...

Am sinnvollsten ist es wenn du (bzw. die Betroffenen) einen entsprechend dafür geeigneten Anwalt für ein Beratungsgespräch aufsucht.

Ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch zu dem gewünschten Thema kostet mit Sicherheit nicht die Welt, aber es beseitigt schon mal die ersten Fragen und Unsicherheiten.

Die Schwiegermutter ist die Ehefrau des Schwiegervaters?Sie ist ohnehin Erbin. Ebenso die beiden Kinder. Wenn ich die Gschichte richtig verstanden habe. Aber die Geschichte ist völlig verworren. Was haben die Enkel (von wem) damit zu tun, wenn es ein Ehefrau und Kinder gibt?

Großeltern leben noch, und in der Erbfolge wären m.E. die Enkelkinder die nächsten, rechtmäßigen Erben und nicht die Schwiegertochter...

@sorina03

In der Erfolge stehen zunächst die Ehefrau und die beiden Kinder. Was die Großeltern udn die Enkel damit zu tun haben sollen, mußt du mal erklären..

Von wessen Schwiegertochter redest du denn? Der Erblasser hinterläßt Frau und Kinder und das sind seine Erben. Und niemand sonst.

Schwiegervater verstorben, keine Geschwister, hinterlässt 2 Kinder und Frau.

Daraus geht klar hervor, wer erbt.

@Bitterkraut

Sorry, aber du hast dich so wirr ausgedrückt. Dein Ehemann ist ein Kind des Verstorbenen, damit hat er Anspruch auf den Pflichtteil, wenn es ein Testament zugunsten der Schwiegertochter gibt. Der Pflichtteil beträgt die Hälte des gesetzlichen Erbteils, also 12,5% des Erbes. Nach dem Gesetz gehen 50% an die Ehefrau und je 25% an die Kinder, davon die Hälfte sind 12,5%. Der Pflichtteil ist vom Erben zufordern.

@Bitterkraut

Ich weiß, es ist verwirrend.....

Also, Eltern haben ein Haus, der einzige Sohn ist verstorben, er hinterlässt zwei Kinder und Frau ( Schwiegertochter )

Die nächsten Erbberechtigten laut Gesetz wären die Kinder des verstorbenen Sohnes. Nun will die Frau ( Schwiegertochter ) das Haus der Schwiegereltern aber erben....

@sorina03

Der verstorbene Sohn kann das Haus, das ja seinen Eltern gehört, nicht mehr vererben. Es wurde ja selbst nie Erbe des Hauses. er vererbt nur, was in seinem Eigentum war. Dazu gehört das Haus ja nicht.

Die Besitzer des Hauses können mit ihrem Haus erst mal machen, was sie wollen, es auch testamentarisch vererben. Inwieweit die Enkel dann einen Pflichtteilsanspruch haben, weiß ich nicht.

@Bitterkraut

Es geht um das Haus der Großeltern meines Mannes, die nur einen Sohn ( meinen Schwiegervater) hatten...sorry ich weiß, es ist schwierig zu erklären...

Nun möchte die Mutter meines Mannes ( die Schweigertochter der Großeltern) das Haus erben....dies soll im Testament festgehalten werden.

@sorina03

Die Großeltern leben aber doch noch und sie können mit ihrem Haus machen, was sie wollen. Ein Pflichtteil käme ohnehin erst in Frage, wenn der Erblasser verstirbt. Vorerst können die Großeltern ihr Testament gestalten, wie sie wollen. Die gesetzliche Erbfolge spielt da keine Rolle.

@Bitterkraut

Inwieweit die Enkel dann einen Pflichtteilsanspruch haben, weiß ich nicht.

das wäre meine Frage gewesen...ob es dann einen Pflichtteilsanspruch gibt, wenn die Schwiegertochter eingetragen wird, obwohl sie in der Erbfolge nicht berücksichtigt wäre...

@sorina03

Einen Anspruch gibts erst, wenn der Erblasser verstirbt. Vorher braucht ihr euch da gar keine Gedanken machen. Fall dann einer besteht. müßt ihr den Anspruch an den testamentarischen Erben richten, der muß auszahlen.

Du machst dir einen Kopf über ungelegte Eier.

@Bitterkraut

okay, das dachte ich mir....Danke für die Antwort. Ich war nämlich der Meinung, das ein Testament (egal wer erbberechtigt ist) über der Erbfolge steht.

Muss der Notar darauf hinweisen und eventuell auf einen Erbverzicht hinweisen ? Da mein Mann der nächste rechtmäßige Erbe wäre....

@sorina03

Ja, das Testament steht über der Erbfolge. Pflichtteilsansprüche gegen den Alleinerben können aber bestehen. Das könnt ihr klären, wenn der Erblasser stirbt. Bis jetzt erbt ja niemand, es soll nur ein Testament erstellt werden.

@sorina03

Der Notar muß nur ein Testament erstellen und ggf. beglaubigen, sonst nix. Alles andere kommt erst, wenn der Erblasser verstirbt. Es muß auch niemand eine Erbverzicht erklären, weil der zukünftige Erblasser mit seinem Eigentum machen kann, was er will. Er kann es auch dem Tierschutzverein vererben.

Die Enkel haben auf jeden Fall den Pflichtteilsanspruch, d.h. setzen die Großeltern die Schwiegermutter als Erbin ein, dann muss sie die Enkel in Höhe des Pflichtteils auszahlen. Ein Erbverzicht wäre vollkommener Blödsinn.

Dein Mann kann, wenn er das Haus gern haben will, ihr ja das Angebot unterbreiten es abzukaufen, unter Berücksichtigung seines Pflichtteils und seinem Geschwisterkind diesen ebenfalls auszuzahlen.

Dann hat er das Haus, etwas günstiger, beide Enkel sind bedacht und sie hat Geld.

Das solltet ihr besprechen- entweder mit den Großeltern, wenn denen am Haus liegt, machen sie nicht ein solches Testament. Dann muss dein Mann nur sein Geschwisterkind auszahlen.

Oder alle zusammen und ein Vorkaufsrecht auf das Haus für deinen Mann eintragen lassen, damit sie es nicht anderweitig verkaufen kann.

da steige ich nicht soganz durch.Aber auf jeden Fall gibt esdas Plichttei für die Erben mach dich bei einem Anwalt schlau der Notor muss nicht aufklären