Nach Tot des Opas muss ich Geschwister ins Haus lassen wegen Erbe?

5 Antworten

Der Fall scheint etwas verworren, da ich nicht erkennen kann ob es sich hier u.U. um eine vorweggenommene Erbfolge handelt. Konsultiere am besten einen Anwalt zur Rechtsberatung.

ja, sie haben ja nur das Haus gekauft und nicht den Hausrat.

Deinen Eltern gehört das Haus. Nicht der Inhalt.

Ja , um eine Aufstellung des Erbes machen zu können und den Besitz deiner Großeltern zu sichten können sie Zugang zum Haus fordern. Dürfen aber solange das Erbe nicht geklärt ist, nichts entfernen. Auch deine Eltern nicht. Am besten geht man mit einer Kamera durch und dokumentiert was vorhanden ist.

Der Inhalt der Wohnung/ des Hauses gehört zum Nachlass der Großeltern. Es muss ein Verzeichnis dessen angelegt werden, das können deine Eltern, denen das Haus gehört, machen. Mit dem Tod der Großeltern ist das Wohnrecht erloschen und Zutritt kann, muss aber nicht gewährt werden.

Dann bleibt abzuwarten, ob es ein Testament gibt, wer was erbt. Gibt es keines, ist jedes Kind erbberechtigt im Verhältnis zu den anderen und der Nachlass (Geld und Sachvermögen) ist aufzuteilen, nach Abzug der Bestattungskosten und weiterer Auslagen.

Da gibt es keinerlei Rechtsanspruch auf Zutritt!

Begehren Dritte Dinge aus dem Nachlass, so muß der Anspruch zuächst bewiesen werden. Bis dahin halten Sie sich und auch das Gebäude mal schön geschlossen!