Schulkonferenz Beschluss?

2 Antworten

Ich denke nicht. Du kannst für NRW die Erziehungs- undOrdnungsmaßnahmen unter dem §53 im Schulgesetz NRW nachlesen.

Von der Schule wirst du erst entlassen bei schweren, wiederholten Vergehen, der Entlassung bzw. der Androhung müssen auch zuvor andere Maßnahmen vorangegangen sein. Denn das ist eine Ordnungsmaßnahme und somit ein Verwaltungsakt. Wenn das jetzt das erste Mal ist, dass du ein Fehlverhalten zeigst, also eher nein.

Da wird vermutlichmzunächst auf andere Maßnahmen zurückgegriffen, wie vorübergehender Ausschluss vom Unterricht und Verweis- kenn die Sachlage aber nicht genau. Wenn die Bedrohung arg war, ist das eine Verletzung der Rechte des anderen Schülers, sollte die Konferenz das so einstufen, dann könntest du auch entlassen werden...

Wenn es nicht schon häufiger passiert ist und du dich ehrlich reumütig zeigst, wirst du sicher nicht rausgeworfen.