Schulische Ausbildung - Anspruch auf Wohngeld o.Ä.?

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In erster Linie sind dir deine Eltern in der Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet,vorausgesetzt sie sind leistungsfähig !

Sollten sie das nicht sein,dann käme Schüler - Bafög - von max. 465 € in Betracht,wenn der Auszug bei deinen Eltern durch die Ausbildung notwendig wäre.

Dann allerdings würdest du vom Wohngeld ausgeschlossen sein,weil du dann nicht nur dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - BAB - hättest,sondern auch Bafög - bekommen würdest.

Es bliebe dann noch das Kindergeld von min. 190 €,dass müssten dir deine Eltern dann zukommen lassen,wenn sie dir keinen Unterhalt von min. deinem Kindergeld zahlen würden.

Machen sie das nicht,dann könntest du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Abzweigung stellen,dann würden deine Eltern angeschrieben,sie müssten dann nachweisen das sie dir Unterhalt zahlen,wenn nicht würdest du es dann auf dein Konto bekommen.

Im Bafög - ist eine Pauschale für die Miete enthalten,dazu kann es noch ein Mietzuschuss geben,wenn diese Pauschale die Miete nicht abdeckt,dann kommt man insgesamt auf 224 € pro Monat,wenn es sich nicht erhöht hat.

Sollte dann selber diese deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nicht decken,dann könntest du beim Jobcenter noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - nach § 27 Abs. 3 SGB - ll stellen,evtl. bekommst du dann von da noch etwas gezahlt.

isomatte  13.02.2016, 06:49

Danke dir für deinen Stern !

Schüler - Bafög: maximal 465 € auswärts wohnend, abhängig vom Einkommen der Eltern.

Da wäre auch schon eine Mietpauschale enthalten & Wohngeld ist nach §20 Absatz 2 Wohngeldgesetz sowieso nicht möglich, wenn Du Bafög bekommen kannst

Dann noch Kindergeld & das war´s in der Regel dann auch schon.

Kindergeld  gibt's sicher.  Dann kann es entweder Elternunterhalt oder Bafög geben.