Wohngeld - Sohn in einer Ausbildung

1 Antwort

Ja, (Brutto-)Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit zählen zum wohngeldrechtlichen Einkommen. Es wird allerdings bereinigt um die Werbungskosten und einen pauschalen Abzug. Außerdem wird von der Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder ein Freibetrag für Kinder mit eigenem Einkommen abgesetzt, weil du schon 16 aber noch nicht 25 Jahre alt bist. Also dein Vater hat Recht, das Wohngeld wird sich vermutlich verringern. Spätestens beim Weiterleistungsantrag. Inwieweit eine Verringerung im laufenden Bewilligungszeitraum erfolgt, hängt davon ab, ob sich das Gesamteinkommen durch deine Ausbildungsvergütung und ggf. weitere Änderungen um mehr als 15 % erhöht hat.

Firefly936 
Fragesteller
 06.07.2012, 18:58

wie hoch wären die Kosten? bzw. wie viel würden da nicht beachtet werden wenn mein Gehalt 600 ist?

Sommerloch2010  06.07.2012, 21:09
@Firefly936

Also, vom Bruttojahresgehalt werden 1.000 EUR Werbungskosten abgesetzt.

Dann von der verbleibenden Summe 10 % für Beiträge zur gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung, 10 % für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und 10 % für den Lohnsteuerabzug. Immer vorausgesetzt, dass dies tatsächlich vom Bruttogehalt abgezogen wird. Bei 600 EUR ist es aber eher unwahrscheinlich, dass du tatsächlich Steuern zahlen musst. Der pauschale Abzug beträgt also wahrscheinlich 20 %.

Dann gibt es noch den Freibetrag für Kinder mit eigenem Einkommen. Möglicherweise habt ihr den ja vorher schon bekommen, z. B. wenn du anderes Einkommen, wie Unterhalt hast. Falls nicht, der Freibetrag beträgt 600 EUR im Jahr.

Die Summe teile durch 12, dann weißt du, wieviel Einkommen monatlich bei der Wohngeldberechnung mehr berücksichtigt wird.

Das Ganze geht aber auch einfacher. Gib eure Daten, einschließlich deiner Ausbildungsvergütung, in diesen Wohngeldrechner ein: http://wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO.rexx?d2443.webp.exec%28wgrstart%29