schulgesetz zum Thema hausaufgaben in Niedersachsen

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Tja, ganz so einfach ist das leider nicht. Schau mal in RdErl. d. MK v. 22.3.2012 - 33-82100 (SVBl. 5/2012 S.266) - VORIS 22410 - "Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen" (http://www.schure.de/22410/33,82100.htm). Da steht:

6.Es dürfen im Primarbereich keine und im Sekundarbereich I grundsätzlich keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt werden mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre für z.B. den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht. Für den Sekundarbereich II sollte Vergleichbares gelten.

Bis zur 9. Klasse ist also Bücher lesen als HA erlaubt, ab der 10. Klasse ist das eine Soll-Regelung!

Was willst Du denn machen? Ausdrucken und Deinen Lehrern vorlegen und Dich weigern die Hausaufgaben zu erledigen?
Mach einfach die Aufgaben und freu Dich, dass Du zur Schule gehst und nicht 7 Tage die Woche arbeiten musst. Dann wirst Du Dich mit Wehmut an die Schulzeit erinnern.