Darf mein Ausbilder/Chef mir Hausaufgaben aufgeben?

12 Antworten

Es ist ungewöhnlich. Aber es dient doch deiner Ausbildung. Sei lieber froh, dass dein Chef deine Ausbildung wirklich ernst nimmt und dir auch tatsächlich was beibringen möchte und dich nicht nur als billige Arbeitskraft missbraucht.

Wenn es dir zu viel wird, dann solltest du offen mit deinem Chef sprechen und ein anderes Arrangement finden. Solche "Hausaufgaben" - also Dinge, die eigentlich nichts mit deiner Arbeit im Betrieb zu tun haben, sind nämlich eher Freiwillig von dir zu leisten und keine Verpflichtung.

Ja, darüber bin ich uach sehr froh, ich mag acuh meine Ausbilder und meine Stelle recht gerne - Danke für die Antwort.

Ich würde die Sache ganz anders angehen.

Wenn Du dem Chef sagst, dass Du das nicht möchtest oder dass er das nicht "darf", bremst Du einen Ausbilder aus, der sich ja offenbar echt Mühe gibt. Es hört sich ja nicht so an, als wenn Du reguläre Arbeit mit nach Hause nehmen müsstest.

Dein Chef ist schon länger im Geschäft. Evtl. unterschätzt er, wie lange Du an diesen Hausaufgaben sitzt. Und Deine regulären Hausaufgaben der Schule sieht er ja nicht. Sieht er, was Du an Überstunden leistest?

Sag ihm doch einfach, dass Du die Hausarbeit nicht ganz geschafft hast, weil im Moment so viel zu tun ist. Dann machst Du Deinerseits einen Vorschlag, wann Du mit den Aufgaben durch bist.

Wenn er so engagiert ist, wird er das sicher berücksichtigen.

Nein, meine Überstunden sieht er nicht (Ich habe quasi 3 Chefs, der, der mir Unterricht gibt ist nur 1x die Woche da und arbeitet sonst von zu Hause aus).

Aber das klingt gut, wahrscheinlich werde cih das so machen, bin gespannt wie sich das weiterhin entwickelt, danke :)

Selbstverständlich darf er das. Es gibt kein Gesetz, welches das verbietet.

§ 13 BBiG
Azubis sind verpflichtet, Weisungen (im Rahmen der Berufsausbildung) zu befolgen.
§ 14 Abs. 2 BBiG
Azubis dürfen nur mit Arbeiten beauftragt werden, die dem dem Zweck der Ausbildung dienen
§ 3 Arbeitszeitgesetz
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.

Solange es innerhalb der Arbeitszeit stattfindet, ist es ok. Zusätzliche Aufgaben dürfen nicht erteilt werden.

Ausnahmen sind solche Dinge wie ein Berichtsheft. Die dürfen auch außerhalb der Arbeitszeit geführt werden.

Der Fragesteller ist zweiundzwanzig und da fällt der § 3 Arbeitszeitgesetz raus.

@blackforestlady

Äh... warum? Erhelle mich (und die anderen)^^. Ich wüsste nicht, dass das was mit dem Alter zu tun hat.

@Shensei

Unter 18 hat man andere Rechte, das stimmt. Die 8 Stunden gelten aber auch für eine Azubi über 18, er darf nur mehr (bzw üpberhaupt) Überstunden machen.

Aber gut, auf meine paar Überstunden gerechnet wäre es dann wohl doch problematisch. Vielleicht werde ichi hn beim nächsten mal darauf ansprechen, für den Moment habe ich zu tun

@CyberLionLP

Es ändert nichts an dem was ich geantwortet habe. Zusätzliche (Haus)aufgaben sind Arbeitszeit.

Eigentlich solltest Du selbst das Berichtsheft während der Arbeitszeit scheiben, aber wenn der Ausbildende in einem kleinen Betrieb sich so viel Mühe macht, dass er Dich sogar ausserschulisch (über seinen Ausbildungsauftrag) fördert, solltest Du glücklich sein, dass er das macht.

Das Berichtsheft schreibe ich zusätzlich, nicht unbedingt während der Arbeitszeit, aber immerhin zum Teil - Und ja, Mühe geben sie sich shcon, das weiß ich auch :)