Darf ich jetzt heir fahren?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich hab auch ein 30t-gesperrt-Schild an der Zufahrtsbrücke zum Industriegebiet. Da mach ich mir aber auch keinen Kopf mit vollgeladenem 4-Achser drüberzufahren.

Zur eigentlichen Frage: Das Gewicht wird Fahrzeugweise gerechnet. Bei 3-Achser mit Hänger also kein Problem, der 3- Achser hat maximal (wir gehen von Gesetzmässig aus) 26t der Hänger 18t als 2-Achser und ich meine 26t bei 3-Achser. Auch Sattel kein Problem da Zugmaschine als 2-Achser 18t und 3-Achser 26t Maximalgewicht hat (Sattelzugmaschine einschliesslich Sattellast). Der Auflieger dürfte zwar deutlich schwerer als die 30t sein, von dem zählen aber nur die vorhandenen Achslasten, also nur das Gewicht abzüglich der Sattellast.

Der Bürgermeister hat recht, nur voll beladene 4-Achser sind von diesem Schild betroffen. Wenn die 4-Achser nicht auf die zulässigen 32t sondern 2t weniger beladen werden dürfen sie ohne weiteres über die Brücke.

Nachtrag:

Ich habe letzte Woche ein Schreiben von meinem Chef bzw. der Landratsamtes bekommen, in dem genau das drin steht. Im wahrsten Sinn des Wortes hab ich´s jetzt mit "Brief und Siegel".

Danke dir, LG Albi.

Es geht um das Gesamtgewicht. Also: Zugmaschine, Hänger, Ladung und du. Wenn das über der angegebenen Höchstlast liegt, soll man die Brücke nicht benutzen. Wahrscheinlich besteht dann Einsturzgefahr oder sowas.

Was fährst du ? 7,5 kg Einkaufswagen oder 40 kg Rollator ?

Machheniker hat das gut erklärt. Sattelfahrzeug plus die Sattellast, also die zGM der Zugmaschine und die Achslast der drei Trailerachsen extra.

Also die Zugmaschine mit 18t und der Auflieger, aber der Auflieger nicht mit dem technisch möglichen Gesamtgewicht oder dem zulässigen Gesamtgewicht werten, sondern mit der tatsächlichen Achslast. Der Rest liegt ja auf der Zugmaschine.

Glaub hab mal irgendwo gelesen daß Du Kieskutscher bist, selbst wenn Du DreiachsMaschine hast, die selbe Rechnung. 26t zGM Zugmaschine und die tatsächliche Achslast der Zeiachskippmulde.

Du darfst also ohne Bedenken drüber fahren.

Das was Du meinst mit einer Einheit beim Sattel, ist wahrscheinlich das, daß lt. ADR das Zusammenladeverbot beachtet werden muß, weil nur eine Ladefläche vorhanden ist oder daß der Sattelzug nur als ganzes eine Einheit bildet, also einen LKW, weil Sattel solo ohne Auflieger kein LKW ist sondern eine Zugmaschine.

Meinst das vielleicht?

Du darfst drüber fahren, den Ausführungen von RainerB76 und Machhehniker ist nicht hinzuzufügen ----Passt.!