Schule will Handys durchsuchen?

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Grundrechte gelten nicht schrankenlos, Eingriffe sind möglich aufgrund eines Gesetzes (das kann auch das Schulgesetz sein) hier ist das aber wohl nicht gerechtfertigt auch wenn die Alternative ist, dass das Mitführen des Handys untersagt wird. Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 I GG), sowie das Recht auf Datenschutz (Art. 2 I GG i.V. mit Art. 1 I GG) sind ziemlich schwere Eingriffe da reicht der Verdacht auf jugendgefährdende Inhalte nicht aus, Eingriffe in in Art. 10 I unterliegen grundsätzlich ohnehin dem Richtervorbehalt, das müsste ein Richter entscheiden und auf keinen Fall die Schulleitung.

Lailaks 
Fragesteller
 28.11.2019, 22:47

Vielen Dank für deine Ausführliche, detaillierte Antwort!

NIEMAND hat das Recht, anderer Leute Phones zu durchsuchen, mit der einzigen Ausnahme einer richterlichen Anordnung, dann aber durch die Polizei.

Die Schule hat aber das Hausrecht, kann also Nutzung auf dem Schulgelände untersagen. Ob das sinnvoll, eil gar nicht durchführbar steht auf einem anderem Blatt. Auf keinen Fall darf das Einbringen in die Schule mit der Bedingung verknüpft sein, es durchsuchen zu dürfen. Ich hoffe, Eltern haben so viel Rückgrat, das zu klären. Ein Brief von einem RA sollte genügen.

Lailaks 
Fragesteller
 29.11.2019, 03:23

Danke dir!

Ein Lehrer wird ein Handy nicht einfach so durchsuchen. Wenn, dann muss etwas Gravierendes vorgefallen sein und die Aktion wird von der Schulleitung gedeckt.

Ich wäre als Elternteil froh, wenn die Schule etwas unternimmt, wenn z.B. Hetze verbreitet wird bzw. einzelne Schüler massiv gemobbt werden.

Wenn du Probleme mit dieser Vorstellung hast, dann könnte die Schule in gravierenden Fällen ja auch die Polizei einschalten.

Neweage  28.11.2019, 22:39

Auch wenn etwas "Gravierendes vorgefallen" ist, darf ein Lehrer nicht das Handy eines Schülers durchsuchen, egal was die Schulleitung deckt oder nicht. Mit welchem Recht? Und wer beschließt wann ein Vorfall schwerwiegend ist?

peti12314  28.11.2019, 22:39

Ein Lehrer darf das Handy nicht kontrollieren, ich wüsste keinen Fallkonstruktion die so gravierend wäre, das jetzt auf der Stelle ein Lehrer ein Handy durchsuchen müsste und nicht auf die Polizei warten könnte.

So ein Handy wird eigentlich nur bei Verdacht auf Straftaten durchsucht, da müsste die Schule sowieso die Polizei einschalten.

Lailaks 
Fragesteller
 28.11.2019, 22:43

Bei Hetze etc. wäre es etwas nachvollziehbarer, meiner Ansicht nach jedoch nach wie vor Sache der Polizei. Zudem ist wieder die Frage, was definiert unsere Schulleitung als Jugendgefährdenden Inhalt? Eventuell auch Pornographie? Das würde nämlich die Schule wirklich garnichts angehen. Trotzdem, Danke dass du dir für mich Zeit genommen hast!

Neweage  28.11.2019, 22:47
@Lailaks
meiner Ansicht nach jedoch nach wie vor Sache der Polizei.

Glücklicherweise nicht nur deiner Ansicht nach ;-)

Menuett  28.11.2019, 22:46

Der Schulleiter ist nicht in der Position das Grundgesetz aufzuheben.

Das ist nicht nur ein Verstoß gegen das Grundgesetz, es ist auch eine Straftat gemäß StgB § 206.

Wenn etwas Gravierendes vorgefallen ist, dann muss die Polizei informiert werden. Selbst die darf nicht einfach das Handy durchsuchen.

adabei  28.11.2019, 23:07
@Menuett

Gebe euch im Nachhinein Recht. Die Polizei einzuschalten wäre sicher die bessere Vorgehensweise.

apfelbus  29.11.2019, 00:12
Ein Lehrer wird ein Handy nicht einfach so durchsuchen. Wenn, dann muss etwas Gravierendes vorgefallen sein und die Aktion wird von der Schulleitung gedeckt.

Nein, auch dann nicht. Dann müßte sie die Pol hinzuziehen. Sieht sie eine Gefährdung kann sie es beschlagnahmen und nach Richterbeschluß durchsuchen.

Holla die Waldfee.. was geht denn bei deiner Schule ab ? vorallem jetzt wo man überall irgendwas von Datenschutz liest.. und wenn die einfach auf dein Handy zugreifen ist das doch ein krasser Eingriff in die Privatsphäre!! Ich würde an deiner Stelle mal einen Anwalt fragen was der dazu sagt.. der kann dir eher die richtigen Antworten liefern

Lailaks 
Fragesteller
 28.11.2019, 22:32

Habe ich auch schon mit dem Gedanken gespielt. Danke.

Heaweat  28.11.2019, 22:35
@Lailaks

Bitte :) musste vor Jahren mal bei der Polizei aufschlagen und die wollten auch in mein Handy reinschauen. meine Antwort war damals Nein und die konnten nichts machen ohne Richterlichen beschluss.. daher würde es mich doch sehr wundern wenn das irgendwelche Leute deiner Schule dürften... ;)

interessante Frage.

Ich bin kein Profi aber so nach meinem Wissensstand:

Die Person gibt dir ja eine schriftliche Erlaubnis und Zusage ja ein Lehrer darf mein Handy kontrollieren. der Absatz mit dem bei verdacht ist eigentlich dann hinfällig. ein Lehrer könne jederzeit das handy kontrollieren und das dies nur bei Verdacht passieren soll, soll eben schüler in dieser hinsicht beruhigen das dies nicht täglich passiert.

Eine Schule darf ja durchaus die Nutzung verbieten und wenn sie es erlaubt eben Bedingungen aufstellen.

dadurch das dem Schüler ja die Wahl gelassen wird, sehe ich da kein Problem.

Lailaks 
Fragesteller
 28.11.2019, 22:33

Danke!

Neweage  28.11.2019, 22:46
Die Person gibt dir ja eine schriftliche Erlaubnis und Zusage ja ein Lehrer darf mein Handy kontrollieren.

Ich bin mir nicht sicher ob die Schule das überhaupt darf. Dürfte man (rein hypothetisch) auch einen Vertrag aufsetzen, indem der Schüler auf seine Grundrechte verzichtet? Ich würde eher sagen nein, wobei ich auch kein Experte bin.

Eine Schule darf ja durchaus die Nutzung verbieten und wenn sie es erlaubt eben Bedingungen aufstellen.

Diese Aussage ist aber definitiv falsch. Eine Schule darf die Nutzung von Handys einschränken, das bloße mitführen allerdings nicht verbieten. Gesetzesgrundlage sind hierbei die Gesetze der jew. Bundesländer und von der Schule aufgestellte Regeln müssen verhältnismäßig sein. Ein komplettes Handy verbot würde die Grundrechte der Schüler verletzten, was natürlich nicht erlaubt ist.

Madamun  28.11.2019, 22:57
@Neweage

Ich bin kein Experte was unsere Gesetze angeht. Daher die Frage: Wo im Grundgesetz steht denn, dass ich ein Recht darauf habe ein Handy mit mir zu führen?

Neweage  28.11.2019, 23:03
@Madamun

Das steht so wortwörtlich natürlich nicht drin. Es gibt aber das Eigentumsrecht und das Persönlichkeitsentfaltungsrecht, welche beide durch ein rigoroses Verbot beeinträchtigt werden. Das ist prinzipiell zulässig, muss aber nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfolgen, und der ist hier eben nicht gegeben.
In Bayern (hust wo auch sonst) gibt es ein allgemeines Nutzungsverbot von Handys an Schulen. Das verbietet allerdings nicht das mitführen von Handys.

Madamun  28.11.2019, 23:09
@Neweage

Man könnte halt so weit gehen und alles an Mitbringseln untersagen das nicht irgendwie Bestandteil der Schulnutzung ist. Dein Eigentumsrecht wird dabei garnicht tangiert. Man verbietet dir ja nicht den Besitz, nur das Mitführen.

Persönlichkeitsentfaltungsrecht halte ich für Fragwürdig. Da würde ich behaupten müsste man erstmal erstreiten warum man in seiner Persönlichen Entfaltung eingeschränkt ist wenn man ein Gerät nicht mitbringen darf dessen Nutzung vor Ort ohnehin untersagt ist

Neweage  28.11.2019, 23:30
@Madamun
Da würde ich behaupten müsste man erstmal erstreiten warum man in seiner Persönlichen Entfaltung eingeschränkt ist wenn man ein Gerät nicht mitbringen darf dessen Nutzung vor Ort ohnehin untersagt ist

Da man auch vor bzw. nach der Schule erreichbar sein will und darf.

Man könnte halt so weit gehen und alles an Mitbringseln untersagen das nicht irgendwie Bestandteil der Schulnutzung ist.

Und auch hier würde ich sagen, dass das nicht verhältnismäßig ist, da durch das reine Mitbringen, keine der Aufgaben, die eine Schule zu erfüllen hat, beeinträchtigt werden. Zitat:"Ein generelles Handyverbot ist nach Ansicht der Juristen nicht möglich, es lässt sich aus den Aufgaben der Schule nicht begründen." Aus einer Stellungnahme des Kultusministeriums BaWü 2006 zur Handynutzung an Schulen.

apfelbus  29.11.2019, 00:15
@Madamun

Nirgends. Das kann die Schule tatsächlich untersagen. Aber das heißt nicht, daß sie es durchsuchen darf.

Nayes2020  29.11.2019, 06:30
@Neweage

Ich schreibe nutzung. Du schreibst nutzung. Also liege ich mit dem Letzen Teil doch nicht so falsch xD.

Habe bewusst nutzung geschrieben.