Schule fällt aus wegen Lehrerausflug - rechtens?

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In Hessen ist das nicht rechtens. Überhaupt ist das absolut abzulehnen. Hätte ich als früherer Schulleiter nie gemacht. Würde mich beim Schulamt beschweren! Und dies auch dem Schulleiter sagen!

BillDung  02.09.2012, 21:00

Ich kann im Hessischen Schulgesetz nichts davon finden. Wo steht das denn?

Gernspieler  03.09.2012, 15:09
@BillDung

Im Schulgesetz steht das nicht. Es gibt aber Dinge, die müssen nicht im Schulgesetz explizit stehen, und sollten dennoch nicht sein.

Meines Erachtens kollidert das mit der "Verlässlichen Schule". Natürlich kann man alles mit den Eltern regeln, dass die Schule ausfällt aus einem bestimmten Grund. Aus meiner Dienstüberzeugung heraus lässt man für solche Unternehmungen keinen Unterricht ausfallen. Es gibt genug unterrichtsfreie Zeit dafür. Andere Schulleiter sind da großzügiger und sehen das anders. Nicht von ungefähr ist leider dadurch das Image von Lehrern in den Keller gesunken. Für pädagogische Tage kann man auch den Nachmittag verwenden, da wird dann alles mehr gerafft. Wenn man das will.

Angelus2012 
Fragesteller
 07.09.2012, 08:46

Heute kam die Antwort vom Schulminsterium NRW:

Sehr geehrter Frau xxx,

danke für Ihre Anfrage. Gemäß § 23 Absatz 8 der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen, sollen Gemeinschaftsveranstaltungen des Lehrerkollegiums (z.B. Betriebsausflüge) weitestgehend außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) stattfinden. Sie können einmal im Schuljahr bereits innerhalb dieser Zeit beginnen, soweit dies nach Art und Dauer der Veranstaltung erforderlich ist. Demgemäß sollte in der Regel kein ganzer Tag Unterricht aufgrund eines Lehrerausflugs ausfallen, wenn nicht die Umstände des konkreten Einzelfalls etwas anderes gebieten. Aufgrund Ihrer bisherigen Informationen kann ich nicht beurteilen, ob der Unterrichtsausfall in Ihrem konkreten Einzelfall ausnahmsweise zulässig ist.

Wie ich erwartet hatte: super schwammig, kann sein, oder auch nicht..., man will sich mal wieder nicht festlegen... :-(

Gernspieler  07.09.2012, 14:35
@Angelus2012

So ist es. Es ist Auslegungssache des Schulleiters. Die einen legen es großzügig aus, die anderen (wie ich) meinen, dass kein Unterricht ausfallen sollte, weil das der Öffentlichkeit nicht vermittelbar ist ("gut bezahlter Halbtagsjob").

Soweit ich informiert bin, ist das üblich und auch rechtlich erlaubt. In jedem Beruf darf pro Jahr ein Betriebsausflug des Personals während der üblichen Arbeitszeit stattfinden. Also auch bei den Lehrern.

Angelus2012 
Fragesteller
 02.09.2012, 13:54

Das das üblich ist weiß ich, bin ja selbst lang genug zur Schule gegangen und habe jetzt 2 Jungs. Und da ist der Unterschied: Kind 1 (Gymnasium): kein Unterrichtausfall wegen Elternsprechtagen (die sind grundsätzlich nachmittags nach Unterrichtsende), kein Unterrichtsausfall wegen Lehrerausflügen, pädagogischen Tagen etc. Kind 2 (Grundschule): Unterrichtsausfall wegen Elternsprechtagen (2 volle Tage pro Halbjahr), dazu Unterrichtsausfall wegen Lehrerausflüge, pädagogische Tage etc. Üblich durchaus,aber auch rechtens? Ich habe mal eine Mail an unsere Schulministerin geschickt, die (oder besser wohl ihre Handlanger) sollten das wohl wissen :-)

BillDung  02.09.2012, 21:02
@Angelus2012

Im Schulgesetz steht hiervon nichts. Es würde mich mal interessieren, was das Schulministerium hierüber mitteilt.

Angelus2012 
Fragesteller
 07.09.2012, 08:44
@BillDung

Das war die Antwort vom Schulminsterium:

Sehr geehrter Frau xxx,

danke für Ihre Anfrage. Gemäß § 23 Absatz 8 der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen, sollen Gemeinschaftsveranstaltungen des Lehrerkollegiums (z.B. Betriebsausflüge) weitestgehend außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) stattfinden. Sie können einmal im Schuljahr bereits innerhalb dieser Zeit beginnen, soweit dies nach Art und Dauer der Veranstaltung erforderlich ist. Demgemäß sollte in der Regel kein ganzer Tag Unterricht aufgrund eines Lehrerausflugs ausfallen, wenn nicht die Umstände des konkreten Einzelfalls etwas anderes gebieten. Aufgrund Ihrer bisherigen Informationen kann ich nicht beurteilen, ob der Unterrichtsausfall in Ihrem konkreten Einzelfall ausnahmsweise zulässig ist. Also, wie erwartet, super schwammig, kann sein, kann nicht kann sein... Ich finde das nicht ok, die haben genug unterrichtsfreie Zeit für sowas.

also ich glaube schon, dass das rechtlich seine richtigkeit hat, da das immerhin an allen schulen die ich kenne ab und zu so ist ;) (und das sind ziemlich viele schulen ;D)

tarasun  15.11.2012, 00:54

In den weiterführenden Schulen ist das nicht so!

Das ist wohl weit verbreitet, auch in unserem Ort haben die Lehrer an den Grundschulen Lehrerausflug und die Schüler Schulfrei. Natürlich könnte man diesen Ausflug auch auf einen Tag der Sommerferien verlegen.