Darf ein Lehrer einem schüler sein eigentum (z.b. handy) über mehrere Tage weg nehmen?

5 Antworten

Es ist Dir erlaubt, Dein Handy mit in die Schule zu nehmen. Das ist vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gedeckt, das das Grundgesetz einem jeden von uns vermittelt. Allerdings dürfen das Handy, der MP3 Player, Digitalkameras etc. nicht im Unterricht benutzt werden. Gegenstände, die den Schulunterricht stören können, dürfen vom Lehrer nämlich weggenommen werden. Das steht meist in dem Schulgesetz des Bundeslandes, in dem Du zur Schule gehst. So steht z.B. in § 53 des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen, dass "erzieherische Maßnahmen" getroffen werden können. Dazu gehört auch die "zeitweise Wegnahme von Gegenständen". Diese müssen von der Schule aber verwahrt werden und sind Dir zurückzugeben, da sie dir schließlich gehören. In der Regel wird das noch am Ende des selben Tages der Fall sein. Denn die erzieherischen Maßnahmen müssen insbesondere verhältnismäßig sein. Da die Wegnahme dazu dient, dass Du den Unterricht nicht weiter störst, muss am Ende des Schultages das Handy zurückgegeben werden. Über mehrere Tage kann die Schule höchstens in schweren Fällen das Handy einbehalten. Geht das Handy verloren oder wird beschädigt, so muss die Schule den Schaden natürlich ersetzen.

Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).

heißt im klartext: vorbeugend, kann und darf dir ein lehrer keine gegenstände entwenden. da er nicht in die zukunft sehen kann und somit auch nicht weiß, ob du im laufe der nächsten woche, des nächsten jahres oder des nächsten tages erneut eine störung des unterrichts mit dem beschlagnahmten gegenstand verursachen würdest, hat er keinerlei rechte dein handy einzubehalten und würde sich damit sogar in gewisser weise strafbar machen!

Die letzte Antwort ist nicht ganz richtig. Soweit in der Schulordnung (im Einverständnis mit Schüler- und Elternvertretern beschlossen!) verankert ist, dass Handys oder auch andere elektronische Geräte für eine bestimmte Zeit in der schule aufgehoben werden, ist die "Beschlagnahme" zu akzeptieren. Alle Schülerinnen und Schüler sind über diese "erzieherische" Maßnahme durch die schriftliche Schulordnung aufgeklärt und kennen die Folgen bei einem Fehlverhalten. Auch ein Widerspruch bei der Dienstaufsichtsbehörde wird hier nicht zu einem Erfolg führen, da das Handy ja nach der "erzieherischen Wirkdauer" unversehrt zurückgegeben wird. Vielleicht solltest du eher darüber nachdenken, dich einfach an die Schulordnung zu halten und dein Handy in der Schule auszuschalten und in deiner Tasche zu lassen!

Streng genommen darf ein Lehrer dir das Handy nicht mal abnehmen , er kann von dir höchstens verlangen das du es ausschaltest.

Lehrer sind aber befugt, dir Gegenstände aller Art für die Dauer der Unterrichtszeit wegzunehmen bzw. so lange aufzubewahren, bis keine Störung mehr zu befürchten ist. Natürlich bleibt der beschlagnahmte Gegenstand dein Eigentum und ist dir nach Unterrichtsbeginn wieder auszuhändigen!

Einbehalten darf er/sie es nicht für länger, da es dein Besitz ist.

Der Lehrer darf das Handy wegnehmen, bis er nicht mehr mit dem Besitzer des Handys Schule hat. Er darf ausserdem nur das Handy selber beschlagnahmen, die SIM muss er zurückgeben. Wenn der Lehrer das Handy über mehrere Tage wegnimmt, ist das Diebstahl. Nur wenn das Handy stört, darf er es beschlagnahmen. (Eigentumsrecht, schützt das Eigentum vor staatlichen Eingriffen.)