Schülerhilfe verlangt Geld, obwohl der Unterricht ausfällt?

5 Antworten

Wenn die Leistung nicht wie im Vertrag beschrieben (vor Ort und in der Schule) erbracht werden kann, entfällt die Gegenleistungspflicht. Heißt du musst nicht zahlen. Ausschlüsse aus den AGB von externen Einflüssen sind nicht zulässig also ist es ziemlich eindeutig. Gerne aber einfach mal mit der Leitung des Standortes diskutieren!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, das dürfen sie nicht. Ohne Leistung ist auch keine Bezahlung erforderlich. Zumal Ihr ja bereit wärt, die Leistung in Anspruch zu nehmen, der Dienstleister sie aber nicht anbieten kann. Nicht bezahlen bzw. zurückbuchen lassen. Vorher natürlich mit den Leuten reden/schreiben.

Hmm hast du denn den Vertrag zur Hand? Ich schätze, dass solche Sonderfälle im Vertrag angegeben sein sollte.

Sonst ließe sich da rechtlich davon "erlösen", da keine Leistung für dieses Geld erbracht wird.

Was kann man da machen?

Die Leistung verlangen. Wenn der Vertragspartner nicht leistet, die Zahlung verweigern.

ohne erbrachte Leistung auch kein Anspruch auf Bezahlung

also ich sage: ist nicht rechtens