Schuldfrage nach Auffahrunfall

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Hallo crs0r,

wenn sich der Unfall so wie von Dir geschildert abgespielt hat, ist derjenige an den Unfall schuld, der Dir drauf gefahren ist.

Du hast ja nur verkehrsbedingt stark abgebremst, was Dir ja logischerweise nicht nur zuzumuten ist, sondern von Dir auch verlangt wird.

Zwischen Dir und dem Linksabbieger ist es ja auch gar nicht zum Unfall gekommen, sondern lediglich zwischen Dir und dem nachfolgenden Fahrzeug.

Derjenige der Dir aufgefahren ist, hätte ja auch bei ausreichender Beobachtung des Verkehrsgeschehnisses Dein Bremsmanöver vorhersehen müssen. Wie Du und auch meine Vorredner schon richtig festgestellt haben, muss man sowieso immer soviel Abstand haben, dass man auch bei unvorhergesehen Bremsmanövern noch ohne aufzufahren zum stehen kommt (Ausnahme der Vordermann bremst völlig Grundlos).

Ich würde an Deiner Stelle auf jeden fall den Schaden gegenüber der Versicherung des auffahrenden geltend machen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du das auch mit Hilfe eines Anwaltes tun. Erforderlich ist ein Anwalt hier aber eigentlich nicht, denn die Situation ist relativ eindeutig.

In der Regel wird die Versicherung des Schaden an Deinem Fahrzeug innerhalb von 7 - 14 Tagen abwickeln. Du kannst zulassen, dass ein Gutachter der gegnerischen Versicherung den Schaden begutachtet, aber es steht Dir auch frei, einen Gutachter selbst (insofern der Schaden nicht ganz gering ist [Gutachter kostet so um die 500,- Euro, da sollte der Schaden nicht nur bei 200 Euro liegen]) zu suchen und diesen mit der ´Begutachtung zu beauftragen. Die Kosten für den Gutachter muss übrigens die Versicherung des Unfallverursachers tragen.

Ich vermute, die Abwicklung verläuft absolut unproblematisch und Du hast in spätestens zwei Wochen Dein Geld. Sollte die Versicherung sich weigern zu zahlen oder nur einen Teil Deines Schadens übernehmen macht e natürlich Sinn auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Schöne Grüße
TheGrow

So unproblematisch wird das nicht werden, da keine Polizei oder Zeugen vorhanden und der Gegner es nicht bestätigen wird. Ihr kann ja sonst wer draufgefahren sein, oder sie ist zurückgesetzt wo gegen gefahren. Bei solchen Unfällen und wenn man sieht, dass der Gegner schon gegen alles ist, was zu machen ist, sollte man immer die Polizei rufen, es sei denn, man hat Zeugen. Gibt der Gegner seine Schuld zu und seine Daten raus, ist es nicht immer unbedingt nötig.

@wolschi

So unproblematisch wird das nicht werden, da keine Polizei oder Zeugen vorhanden und der Gegner es nicht bestätigen wird.>

Doch, das ist unproblematisch.

Ihr kann ja sonst wer draufgefahren sein, oder sie ist zurückgesetzt wo gegen gefahren.>

Die Schäden am Fahrzeug des Fragestellers sind auf jeden Fall nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass Lackanhaftungen am Fahrzeug des Fragestellers vom aufgefahrenen Fahrzeug sein dürften und diese Lackspuren kann man ganz genau dem gegnerischen Fahrzeug zuordnen. Wenn derjenige der aufgefahren ist nun behauptet er war am Unfall nicht beteiligt muss er ja einen Wagen vorweisen können, an dem keine Unfallspuren im betreffenden Bereich hat. Selbst wenn er den Wagen reparieren lässt, kann jeder Fachmann beweiskräftig feststellen, dass genau die Teile ausgetauscht wurden sind die bei dem Aufprall Schaden genommen haben müssten.

So einfach kann man nicht behaupten, man sei ja gar nicht am Unfall beteiligt gewesen.

Selbst wenn Auffahrende behaupten würde, nicht er sei aufgefahren, sondern der andere wäre beim Rückwärtsfahren auf ihn drauf gefahren, müsste er das schon beweisen können. Ohne beweise wird in der Regel von der Standartsituation ausgegangen, nämlich das der Hintermann einfach gepennt hat und aufgefahren ist.

Ich selber halte es bei Unfällen immer so, dass ich grundsätzlich einen in der EU standardisierten Unfallbericht dabei habe. Diesen Unfallbericht kannst Du Dir fast überall holen oder unter der Adresse hier herunterladen:

http://www.adac.de/_mmm/pdf/2013-Unfallbericht-Was_tun_nach_Unfall_34443.pdf

Neben Tips zum Verhalten an der Unfallstelle findest Du auf Seite 3 den eben erwähnten Unfallbericht.

Bei Unfällen mit geringen Sachschäden und ohne Verletzte langt es in den meisten Fällen, wenn man keine Polizei ruft, sondern den Unfall selbst auf dem Bogen aufnimmt und beide Parteien unterschreiben auf dem Vordruck für die Richtigkeit der Angaben.

W I C H T I G

Man sollte nur für die Richtigkeit der Angaben unterschreiben, aber niemals die Schuld zugeben . Die Klärung der Schuldfrage ist Sache der Versicherungen.

Macht nur Sinn noch eben ein paar Fotos vom Unfall zu machen. Handy mit Kamera hat doch heute sowieso fast jeder dabei. Ansonsten kann man sich für solche Fälle auch eine Einwegkamera für unter 10 Euro kaufen und diese immer im Auto dabei haben.

Wenn man dann den Unfallbericht ausgefüllt hat, beide Parteien für die Richtigkeit der Angaben unterschrieben kann man den Unfallbericht dann kopieren und die Bilder ausdrucken und beides bei der gegnerischen Versicherung abgeben, die den Unfall in der Regel innerhalb von 7 - 14 Tagen reguliert.

Danke für die ausführliche Antwort! Habe gestern den Unfall bei der gegnerischen Versicherung gemeldet. Am Mittwoch lasse ich mir ein Kostenvoranschlag machen und schicke diesen samt Bilder der Versicherung zu. Zeugen gibt es, unter anderem ein Busfahrer der hinter dem Fahrzeug stand, welches abbog und alles mitbekommen haben muss. Die Busfahrgesellschaft habe ich schon kontaktiert.

Bin mal gespannt ob der Unfallgegner noch irgendwelche Anstalten macht und das in die länge ziehen will. Die Schuldfrage ist ja eindeutig. So einen Unfallbericht werde ich mir ausdrucken und direkt ins Auto legen. Danke für die zahlreiche Hilfe!

@crs0r

Im Bezug auf die EU - Unfallmelung. Sinn macht der Unfallbericht nur dann, wenn Du den in doppelter Ausführung mit blaupapier dazwischen im Auto hast. Eine Ausfertigung behälst Du dann und die zweite der unfallgegner.

Beim ADAC und fast allen Versicherungen erhälst Du den Unfallbericht gleich in durchschreibender Art. Dann brauchst Du kein Blaupapier mehr. Muss aber sagen, ich bevorzuge es mit Blaupapier, denn das schreibt besser durch als die Version von Versicherung und ADAC.

@TheGrow

Stimmt, danke für die Info ;-)

Wenn es vorne rumst, wird hinten bezahlt. Denn in der Tat hat der Hintermann immer ausreichend Abstand zu halten, dass er rechtzeitig bremsen kann.

Hi...

Zumindest so wie Du den Sachverhalt schilderst, ist der Auffahrende Schuld. Daher kannst Du klar einen Schadensersatzantrag stellen. Ggf. hilft Dir auch Deine eigene Versicherung da weiter, da Du vor der Reperatur einen Sachverständigen benötigen wirst, um den Schaden einzuschätzen. So wie Du den Unfallgegner beschrieben hast, wird der sicher nicht allzu einsichtig sein.

Tipp für die Zukunft: Gerade wenn der andere auf die Polizei verzichten möchte, solltest Du sie unbedingt dazu holen. Ist erst einmal zeitaufwendig und lästig, vereinfacht hinterher aber vieles...

Grundsätzlich ist wer auffährt schuld! Ausnahme wäre, das der Vordere Wagen ohne Gründe eine starkes Bremsmanöver einleitet, was aber auch in den meisten Fällen nicht zu beweisen ist.

Dein Hintermann ist schuldig, denn er hat entweder einen zu geringen Abstand eingehalten oder nicht aufgepasst. Der Blockierer kann nur eine Teilschuld bekommen, wenn überhaupt.