Kindergeld trotz Gefängnis?

3 Antworten

Solange Du noch keine 18 bist, wird Kindergeld ohne eine Voraussetzung gezahlt, erst ab 18 müssen dann bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B.in Schul oder Berufsausbildung bzw. Studium sein.

Ausbildungssuchend gemeldet bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ginge auch und ab 18 bis unter 21 wäre auch die Meldung als arbeitssuchend möglich.

Bis zum 18. Lj. wird weiterbezahlt, anschließend gilt folgendes:

(8) 1Wird ein in Ausbildung stehendes Kind in Untersuchungs- oder Strafhaft genommen, tritt eine Unterbrechung der Ausbildung ein, es sei denn, eine Ausbildung wird während der Haft fortgesetzt. 2Eine Unterbrechung tritt auch dann nicht ein, wenn im Falle eines Freispruchs eine vor der Untersuchungshaft durchgeführte Ausbildung unmittelbar im Anschluss an die Untersuchungshaft fortgesetzt oder neu begonnen wird (BFH vom 18.1.2018, III R 16/17, BStBl II S. 402). 3Wird das Kind nicht freigesprochen oder erfüllt es im Anschluss an die Untersuchungshaft keinen Ausbildungstatbestand, entfällt ggf. rückwirkend der Anspruch auf Kindergeld (Änderung nach § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG, vgl. V 14).

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Bis 18 gibt es Kindergeld ohne irgendwelche Voraussetzungen. Von daher: Kindergeld wird weiter bezahlt.

Mit 18 sieht es da schon anders aus...