Schuldanerkenntnis durch Überweisung?

12 Antworten

Der Besorger der Bestattung ist nicht die Erbengemeinschaft sondern eine natürliche Person, die die Bestattung in Auftrag gegeben hat. Diese bekommt auch die Rechnung und darf sie zahlen.

Sie kann dann, im Rahmen von zivilrechtlichen Forderungen versuchen, das Geld von den anderen Kindern einzufordern.

Wenn du beginnst irgendetwas zu zahlen, kann man daraus den Willen ableiten, dass du die gesamte Summe zahlen wirst.

Tu es nicht, antworte dem Bestattungsinstitut, es möge sich an den Auftraggeber wegen der Zahlung wenden, mehr nicht.

Grundsätzlich sind alle Kinder, wenn der Ehegatte nicht mehr vorhanden ist, und der Nachlass es nicht hergibt, zur Übernahme der Kosten der Bestattung verpflichtet. Eigentlich regelt man es untereinander und sagt z.B. alle zu gleichen Teilen oder nach Einkommen, wie auch immer.

Hast du die Schulden deiner Mutter durch diese Einkäufe getilgt? Ein Kredit auf deinen Namen? Das erscheint sehr abwegig, wer hat denn da unterschrieben? Gleiches gilt für die Einkäufe, da hättest du dich weigern können mit dem Verweis auf den "Betrug" deiner Mutter.

RoneyLM88 
Fragesteller
 12.10.2018, 20:35

Danke für die ausführliche Antwort.

Zum Rest, zwei Kredite wurden vor einigen Jahren abgeschlossen, dort gab es die ganzen Sicherheiten noch nicht die man heute hat, meine Unterschrift wurde gefälscht, so auch bei den Waren. Selbstverständlich habe ich hier Klage eingereicht und gewonnen, wonach ich mich von meiner Familie distanzierte.
Jetzt hört die Familie, der Sohn verdient sehr gutes Geld, den können wir Blechen lassen weil wir keinen Bock mehr haben.

Kaum zu glauben aber leider ist es so

Durch Deine Zahlung erkennst Du gegenüber dem Rechnungssteller die Schuld an. Das ist ihm aber letztlich egal, denn er hat sein Geld.

Gegenüber Deinen Miterben kannst Du natürlich die entsprechenden Anteile einfordern, notfalls auch per Zivilklage.

Ein Bestatter, der 2 Jahre auf sein Geld wartet? Nun denn.

Andere Frage: hast du das Erbe nach der Mutter angenommen?

Haben die Geschwister das Erbe angenommen?

Beerdigungskosten sind Nachlasskosten. Schuldner ist zunächst mal der, der bestellt. Sollten die Kosten nicht aus dem Nachlass beglichen werden können ( da zB alle Kinder Erbe ausgeschlagen haben), wo und wie willst du dir dann bei einer Zahlung unter Vorbehalt dein Geld zurückfordern? Mahnbescheid gegen jedes der Geschwister, da die Kinder auch als Nichterben die Bestattungspflicht haben? Warum gibt man dann aber 4.000€ für eine Beerdigung aus?

RoneyLM88 
Fragesteller
 12.10.2018, 14:07

Ich für mich habe das Erbe ausgeschlagen, was meine restliche Familie gemacht hat weiß ich leider nicht.

kabbes69  12.10.2018, 15:13
@RoneyLM88

darüber würde ich mich beim Nachlassgericht noch informieren. Dann würde ich entscheiden. Haben alle ausgeschlagen, zumindest deinen Anteil bezahlen. Gibt es Erben: dorthin und den Bestatter entsprechend informieren.

RoneyLM88 
Fragesteller
 12.10.2018, 20:31

Das Ding an der Sache, ich möchte gar nichts zahlen. Vielleicht ist das für manche hier schwer nachvollziehbar aber ich bin der in der Familie der immer alles mit Geld regeln darf weil ich zu gut verdiene. Darum wurden über Jahre auf meinen Sachen bestellt, weswegen ich mich von der Beerdigung distanziere

Danke für den Tipp

Ein wenig Wirr, was du da schreibst. Aber ich versuche mal etwas Licht in das "dunkel" zu bringen.

  1. Die Beerdigungskosten beliefen sich auf Summe X € und du hast dienen Teil noch nicht bezahlt.
  2. Wer hat Krdite und sonstiges in DEINEM Namen bestellt? Gab es eine Einverständniserklärung dazu?
  3. Was sind das für 4000 € ? Die Beerdigungskosten gesammt? Dann musst du lediglich deinen Teil von 1000 € bezahlen. (Oder an denjenigen, der den Auftrag zur Beerdigung erteilt hat)
  4. Wer hat die Beerdigung in Auftrag gegeben, dass das Bestattungsinstitur DIR eine Rechnung schickt?
  5. Wenn Du die Kosten des Bséstattungsinstitutes übernimmst, was hat das mit einem Schuldeingeständnis zu tun?
RoneyLM88 
Fragesteller
 12.10.2018, 14:12

1. richtig, da ich mich nicht an den Kosten beteiligen wollte da kommen wir zu Punkt 2. da meine verstorbene Mutter damals waren im Wert von mehreren tausend Euro auf meinen Namen gekauft hat. Natürlich war ich damit nicht einverstanden
3. jedoch, wenn ich nirgends was unterschrieben habe, muss ich auch nichts zahlen?!
4. Beerdigung durch meinen Vater in Auftrag gegeben. Dieser kann, samt meiner „Geschwister“ nicht mehr zahlen, darum, nach 4 Jahren Funkstille (ja vor der Beerdigung schon) soll ich jetzt zahlen
5. mir wurden ein Schreiben zugestellt, welches ein Schuldeingeständnis enthielt

cheekything  12.10.2018, 14:48
@RoneyLM88

Ich kann Dir nur raten, so bald wie möglich einen Anwalt aufzusuchen.

Deepdiver  13.10.2018, 07:18
@cheekything
  1. Da dein Vater noch lebt, ist er auch für die Beerdigungskosten verantwortlich. Er hat diese auch in Auftrag gegeben.
  2. Da du diese Waren nicht auf deinene Namen eingekauft hast, musst du diese auch nicht bezahlen
  3. Es reicht auch aus, wenn du es deiner Mutter gesagt hast, sie könne es in deinem Namen kaufen. Ansonsten bist du nicht der Schuldner sondern deine verstorbene Mutter, denn die hat Widerrechtlich in deinem Namen gekauft.
  4. Dein Vater hat einen Vertrag mit dem Beerdigungsinstitut. Da bist du außen vor. Die können von dir keine Summe X einfordern. Schreibe die an und weise darauf hin, das DU mit denen keinen vertrag abgeschlossen hast und sie sollen sich an den Auftraggeber wenden.
  5. Was für ein Schuldeingeständnis? Wer hat es geschrieben? Du hast keine Schulden gemacht geschweige denn etwas in Auftrag gegeben.
RoneyLM88 
Fragesteller
 13.10.2018, 19:41

Danke für die Antworten

Zu 3) nein nein, ich wusste davon nichts bis ich plötzlich mal selber damals ein Auto kaufen wollte, da sah ich das dann alles unbezahlt in der Schufa, have natürlich gleich geklagt!

Zu 5) das Schuldeingeständnis kommt von dem Bestattungsinstitut, ich denke das wurde durch meinen Vater eingefädelt

Deepdiver  14.10.2018, 08:42
@RoneyLM88

Dann muss dein Vater auch für die Kosten aufkommen. Da du bereits gegen die Einkäufe deiner Mutter geklagt hast, bist du da aus dem Schneider. Die Schuldeingeständnis vom Bestatter würde ich nicht unterschreiben und denen klar und deutlich mitteilen, das sie sich an den Auftraggeber zu wenden haben. Der bist nicht du.

Mache die Überweisung mit dem Zusatz "Zahlung unter Vorbehalt". Da hast Du die Möglichkeit wieder an Dein Geld zu kommen.