Wann muss man für die Beerdigungskosten der Eltern aufkommen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie der Selbstbehalt bei der Beerdigung der Eltern ist,kann ich nicht genau sagen,aber ich nehme an,das dieser bei der Höhe der Grundsicherung liegt,deshalb werdet ihr wohl für die Kosten aufkommen müssen !

Wenn die Geschwister bzw.erst einmal das noch lebende Elternteil kein verwertbares Vermögen hat,wird es wohl an dir hängen bleiben. Du müsstest dann versuchen,das Geld irgendwie wieder zu bekommen.

Geht es um Pflegekosten,dann steht dir alleine ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1600 € zu. Du kannst also 5 % deines Bruttoeinkommens zur Altersvorsorge angespart haben bzw.von deinem Monatlichen Nettoeinkommen abziehen.

Genau so gehen Kredite für das Eigenheim vor,die auch extra abgesetzt werden können.

Das Einkommen deiner Frau wird dann mit Sicherheit auch eine Rolle spielen,auch wenn sie für den Unterhalt deiner Eltern nicht direkt aufkommen muss.

Aber auf jeden Fall stehen euch ca.zu :

  • 1600 € Netto du
  • 1250 € Netto Frau
  • beim Kind sind es entweder 650 € oder 850 €,kann ich nicht genau sagen,wenn dieses noch Unterhaltsberechtigt ist

Dazu kommen dann diese 5 % für die Altersvorsorge und der Kredit für Eigenheim.

Jimmy77 
Fragesteller
 15.02.2014, 17:58

Vielen Dank!

Heißt das, ich muss gegebenfalls nur den Tilgungsanteil meines Immobilienkredites erhöhen, bis ich die Grenze erreicht habe, wo ich nicht mehr zahlen muss? Oder kann mich da jemand zwingen, die Tilgung zu reduzieren?

isomatte  15.02.2014, 18:11
@Jimmy77

Ich würde mal sagen,das kommt auf die Dauer des neuen Vertrages an !

Wenn du das schon Jahre lang so zahlst,gibt es bestimmt keine Schwierigkeiten. Würde mal sagen,dass das Sozialamt ggf.für 3 Monate rückwirkend Nachweise verlangen wird,Einkommensnachweise und sonstige laufende Kosten.

An deiner Stelle würde ich so bald wie möglich damit anfangen,würde mir aber eine schriftliche Zusicherung von der Bank geben lassen,das du ggf.in deinen alten Vertrag zurück kannst,wenn es hart auf hart käme.

Danke noch mal für die Auszeichnung,wünsche noch einen schönen Abend und schönes Wochenende !

Hallo,

in dem Urteil ging es jetzt um die Kosten für Heime....

Bei euch sieht es so aus, das wenn einer der beiden stirbt, die Kinder bestattungspflichtig sind. D.h. einer von euch muß einen Bestatter beauftragen, unterschreiben und ist somit auch verpflichtet die Bestattung zu zahlen......Kann derjenige das nicht, weil er zu wenig Geld hat, dann kann er einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Sozialamt stellen. Dann werden aber alle Kinder angeschrieben und alle müssen sich "offenbaren".

Gibt es dann ein Kind, welches die Bestattung zahlen kann, dann muss es auch zahlen, kann sich dann die Anteile von den Geschwistern wiederholen (im Ernstfall auch einklagen)

Eine Befreiung von der Bestattungspflicht gibt es meines Wissens nach nur, wenn der Verstorbene dir nach dem Leben getrachtet hat (ujnd dies musst du auch beweisen können)

Was deine Eltern machen können (ich gehe mal davon aus, das kein Geld für eine Bestattung bei deinen Eltern vorhanden ist) ist eine Sterbegeldversicherung abschließen..........dazu sollte man sich bei einigen bestattern umgehört haben was alles an Kosten auf einen zu kommt, denn nur so kann man auch die richtige Versicherungssumme ermitteln....

nichts

echt

ist doch auch logisch, wenn du es nicht bezahlst, muss der staat es bezahlen

meinst du, er macht da gesetze zu seinem nachteil?

und im moment, hat der staat auch bock auf jeden cent von uns, merkt man, wenn man die augen offen hat und zwischen den zeilen zeitung liest, ganz deutlich

hoffe mal, dass dir das pflegeheim erspart bleibt, da sind schöne kosten, beerdingung ist einmalig

wenn ihr alle das erbe ausschlagt, zahlt ihr trotzdem

http://www.anwaelte-hain.de/index.php?mondfishPara=6_6_0_31_31

ihr haftet gesamtschuldnerisch

die beerdigung kostet sagen wir 8000€

dann zahlst du erst mal die 8000, weil die anderen ja nix haben und ihr gesamtschuldner seid, also zahlst du

dafür kannst du dir die 6000 dann von deinen brüdern wiederholen, von jedem 2000

wirst du nie bekommen

praktisch zahlst du sie und kannst nix dagegen tun

finde ich auch nicht ganz so schlecht, weil du bist immernoch der sohn, wir alle haben mit deinem vater noch weniger zu tun

konzato1  14.02.2014, 12:10

die beerdigung kostet sagen wir 8000€>

Die Beerdigung kostet, sagen wir mal, 1500 €. Denn wer zahlen muß, der bestimmt auch.

62yoldVirgin  14.02.2014, 12:12
@konzato1

nene, sie zahlen ja schon, nur nicht sofort^^

es war auch nur als beispiel für die summen und 8 kann man so schön durch 4 teilen

1500:4, kann doch kein mensch, ist wie 3/8 liter

Die Sätze für den Selbstbehalt für jedes anrechenbare Familienmitglied unter Berücksichtigung von Belastungen für die Wohnung dürfte Sie nicht zahlungspflichtig machen und Ihre persönliche Lebensführung damit nicht beeinträchtigen!

Jimmy77 
Fragesteller
 14.02.2014, 12:14

Wie berechnet man sowas und was kann man alles hinzurechnen? Schulden auch , also Kredite?

schelm1  14.02.2014, 12:17
@Jimmy77

Warten sie zu gegebener Zeit die evtl. erfolgende amtl Aufforderung ab! Dann könenn Sie sehen, was auf Sie zukommt, bzw. nicht!

konzato1  14.02.2014, 12:28
@schelm1

Bestände da unter Umständen die Gefahr, dass ein relativ teures Bestattungsunternehmen (Bestattungsverfahren) angewandt wird und die Kosten hoch werden?

Wäre es unter diesen Umständen besser, sich gleich um eine sehr preisgünstige Bestattung zu kümmern?

Morticia20  14.02.2014, 12:39
@konzato1

man sollte immer schon in "guten Zeiten" zu mehreren Bestattern gehen und sich Kostenvoranschläge holen. Ebenso auch von verschiedenen Friedhöfen. Manche Bestatter arbeiten mit bestimmten Krematorien zusammen, die auch eine Bestattung in einem meist entlegenen Ort in Dtl. anbieten. das kann auch nochmal preiswerter sein, als am Heimatort....und vor allem sollte man sich nichts "aufschwatzen" lassen. Gleich sagen das es die günstigste Bestattung werden soll....da müssen sich aber die Geschwister dann auch einig sein, nicht das derjenige der dann unterschreibt für teure Sachen unterschreibt....

Wolfi0410  14.02.2014, 13:53
@konzato1

Sei gewiss, wenn das Sozialamt die Bestattung bezahlt wird die billigste Variante einer Feuerbestattung gewählt, denn falls die auf den Kosten sitzen bleiben geben sie nicht einen Cent mehr aus als unbedingt nötig.

So preiswert wie das Sozialamt wirst Du es wahrscheinlich bei einem Bestatter nicht bekommen. Falls Du googelst findest Du z.Zt. schon Angebote ab 444,00€. Bedenke dann, dass immer noch die Kosten für den Platz auf dem Friedhof dazu kommen weil die unterschiedlich sind.

Aber keine Angst. Du mußt weder Deine Wohnung verkaufen noch ein Darlehen darauf aufnehmen. Zins und Tilgung werden angerechnet sowie Deine laufenden Kredite und natürlich Deine sonstigen Kosten die Du auch in der Steuererklärung angibst auch. Ich glaube nicht, dass bei Deinem Einkommen rauskommt, dass Du zahlen mußt.

konzato1  14.02.2014, 14:08
@Wolfi0410

Ich bin jetzt nicht der Fragesteller, aber trotzdem Danke! :)

Jimmy77 
Fragesteller
 14.02.2014, 15:05
@Wolfi0410

Habe doch noch gar nicht gesagt, was ich verdiene. :-)

Morticia20  14.02.2014, 18:25
@Wolfi0410

Sei gewiss, wenn das Sozialamt die Bestattung bezahlt wird die billigste Variante einer Feuerbestattung gewählt, denn falls die auf den Kosten sitzen bleiben geben sie nicht einen Cent mehr aus als unbedingt nötig.

Problem ist, wenn wir als Bestatter nicht wissen das das Sozialamt einspringen soll, dann können wir nicht die Sozial-Variante nehmen....und all das was das Amt nicht zahlt zahlen dann die Angehörigen

Wenn ein Elternteil stirbt, ist erst einmal der Ehepartner für die Bestattungskosten zuständig. Stirbt der andere auch noch, seid ihr vier Geschwister für die Beerdigung zuständig, d. h. auch für die Kosten.

Wer es sich nicht leisten kann, kann einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten nach dem SGB XII im zuständigen Sozialamt stellen.

62yoldVirgin  14.02.2014, 12:09

sie sidn ja geschieden, also haften die kinder 2 mal

BlauesBlut  14.02.2014, 12:12
@62yoldVirgin

Ok, das stimmt natürlich. Aber als "haften" würde ich das nicht bezeichnen. ;-)