Können die Kosten einer Beerdigung auch auf das Enkelkind übertragen werden wenn....

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Hallo,

die Töchter müssen für die Beerdigungskosten aufkommen. Auch ein Sozialbegräbnis kostet Geld. Auch entsprechende Anträge können nur die Töchter stellen. Es spielt keine Rolle, wie das Mutter - Tochter Verhältnis war, es zählt allein der Verwandschaftsgrad.

Eventuell können/müssen sie die Kosten in Raten abstottern.

Alles Gute wünscht Brezwel14

Brezel14  26.11.2013, 12:11

Danke für den Stern.

Die Enkel haben damit nix zu tun. Die Töchter müssen beim Sozialamt auf Übernahme der Beerdigungskosten einen Antrag stellen. dann werden ihre wahren wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft. Wenn sie beide nicht Harz 4 sind, kommen sie ums Zahlen nicht herum. Notfalls müssen sie einen Kredit aufnehmen.

wer hat denn den auftrag an das beerdigungs unternehmen gegeben ? diese person/personen sind in erster linie zahlungspflichtig. haben die töchter das erbe ausgeschlagen ?? denn auch so etwas kann man erben, kosten für eine beerdigung, schulden etc. neben den enkelkindern gibt es ja noch andere verwantschaftsgrade die eher in frage kämen (geschwister der verstorbenen)...

über die feiertage kann man ja leider nicht direkt beim bestattungs unternehmen anrufe und dort formell nachfragen ob die kosten übernahme schon geregelt wurde, würde ich aber nach den feiertagen als erstes tun.

Hallo,

ob die Töchter wollen oder nicht ist egal, denn sie sind bestattungspflichtig, wenn kein Ehepartner da ist. Die Enkelkinder sind hier außen vor.

Wenn nicht genug Geld da ist, auch bei geringem Einkommen oder kleinen Rente (es muss nicht immer Harz 4 sein!), kann man einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Beim Sozialamt stellt man den. Dann werden die Kosten vollständig, oder, je nach Einkommen, teilweise übernommen.

Sollten die Töchter keinen Bestatter beauftragen, wozu sie aber verpflichtet sind, dann wird von Amts wegen bestattet und das Gesundheits- oder Ordnungsamt kümmert sich. Die Töchter bekommen dann von dort eine Rechnung. Um das Bezahlen kommen sie nicht drumrum!

Wichtig ist, beim Bestatter anzugeben, das man zum Sozialamt muß!

"sich eh grob aus allem raushalten" - autsch. In Deutschland sind die Eltern und die erwachsenen Kinder fuer einander verantwortlich, auch bis zum Tode. Du bist der Enkel, nehme ich an?

benjaminbbaum 
Fragesteller
 06.06.2013, 14:06

Richtig, ich bin die Enkelin....aber danke für die Antwort, die Sache ist geklärt. Die Töchter haben bezahlt, ich habe die Organisation übernommen. Alles ist gut, die Oma ist schön beerdigt.