Katze hat Bein gebrochen, Besitzer sagt einschläfern........ Tierschutzgesetz?
Also ich habe da beim TA grad so was mitbekommen. Eine junge Katze (halbes Jahr) hat sich das Bein gebrochen und muß operiert werden. Die Besitzerin sagt: ich übernehme die Kosten nicht dann muss sie halt eingeschläfert werden. Der Ta hat die Katze in Form einer Abtretungserklärung übernommen. Die Katze wird nun vom TA operiert und wird in liebevolle Hände vermittelt. Der Ta darf ja kein Tier aus ausschließlich wirtschaftlichen Gründen einschläfern, also ist er vom TAschutzgesétz zu der obigen Maßnahme (Übernahme der Katze) verspflichtet.
Meine Frage ist nun: kann so ein Besitzer wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetzes angezeigt werden oder nur ein Tierarzt der das Einschläfern durchführen würde? (hat er ja nicht getan in diesem Fall) Aber der kann ja auch nicht alle Tiere vorm Wirtschaftstod retten. Kann der Tierarzt auch eine Anzeige erstatten wegen Verstosses gegen den Besitzer erstatten, so dass sich so ein Mensch nicht gleich das nächste Tier holen kann?
3 Antworten
Schön wär's, aber nicht möglich. Leider! Der Ex-"Besitzerin" in diesem Fall wünsche ich ..... nein, ich sag's lieber nicht. Nur ein "Pfui Teufel"!
Danke für's Sternchen. Ich hoffe nur, daß das Ganze für die kleine Katze insofern gut ausgeht, daß sie einen wirklich guten Platz bekommt.
Nein, Anzeige ist nicht möglich. Die besi hat das Tier vertraglich (Abtretungserklärung) dem TA übereignet.
Da klar war, dass dieser das kranke Tier fachgerecht behandelt, liegt keine Gesetzesübertretung vor.
Leider.
Komisch ne, da gibt man dann einfach das Tier beim Doc ab wenns zu teuer wird, der kann gar nicht anderst als übernehmen.... und die holt sich irgendwo ein neues Tier. Verkehrte Welt
ein versuch ist wert. du verlierst mit der Anzeige nichts.