Wieviel Steuerberatungskosten kann ein Vermieter vom Mieter verlangen?

6 Antworten

Das kommt darauf an! Wenn ein Vermieter seine Nebenkostenabrechnung durch einen Dritten fertigen lässt, z. B. durch einen Steuerberater, kann er die Kosten, die auf die Abrechnung entfallen über die Umlagen mit geltend machen. Warum soll ein damit beauftragter Steuerberater schlechter gestellt sein, als ein "Vermietungsbüro" das gewerbsmäßig diese Abrechnungen fertigt. Nur die eigenen Kosten einer steuerlichen Beratung für eigene Zwecke, darf er nicht umlegen. Zur Not steht es aber in der II. Berechnungsverordnung. Sag niemals nie!

Olala, welcher Rechtsversteher hat denn da eine Lücke aufgetan?!

Mein erster Gedanke ist - Kosten für den Steuerberater sind nicht umlagefähig, da diese zu den Verwaltungskosten gehören. Erkundige Dich aber besser noch beim Mieterbund.

Braucht er nicht, zu exakt 100 % korrekt...

Gar keine.

Einfach von der Endsumme abziehen und fertig.

In der letzten Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter 50Euro Steuerberatungskosten berechnet. Wieviel, oder besser darf er das?

Das darf er nicht. Das kann er selbst als Vorsteuerabzug mit seiner Steuererklärung .....

Vorsteuerabzug????

Gar keine, das sind keine Betriebskosten.

Danke, ich hatte das zwar schon vermutet, war aber nicht sicher.