Schufa Eintrag wegen erster Mahnungen?

4 Antworten

Ich kann dir gar nicht sagen, wie viele Rechnungen ich im Laufe meines Lebens schon vergessen habe, zu bezahlen und eine Mahung dafür erhalten habe. Meiner Bonität bei der Schufa hat es jedenfalls nicht geschadet. Einträge habe ich auch nicht.

Wenn du für jede einzelne Rechnung eine Mahnung bekommen hast und diese dann gezahlt hast, gibt's darüber keinen Eintrag.


Mucki007 
Fragesteller
 03.02.2016, 23:51

Auch nicht weiblich nicht innerhalb der 7 Tage gezahlt habe .

Voraussetzungen für die Meldung einer außergerichtlichen Forderung an die Schufa:

* mindestens 2 mal (!) muss gemahnt worden sein

* zwischen erster Mahnung und Eintragung liegen mindestens 4 Wochen (!)

* wenn rechtzeitig vor der Übermittlung der Schufa-Eintrag angedroht wurde, frühestens mit erster Mahnung muss die Drohung erfolgen

* du die Forderung nicht bestreitest

Selbst wenn also irgendjemand dort einträgt, könntest du direkt per Gericht per einstweiliger Verfügung das ganze löschen lassen und das käme den Anbieter teuer zu stehen.

Jetzt meine Frage kann das jetzt schon on der schufa sein ?

Nein.

Die Mitgliedfirmen der SCHUFA melden ALLE Unregelmäßigkeiten an die Schufa. Auch wenn dort etwas anderes behauptet wird, wird grundsätzlich gar nichts jemals vergessen.

Es geht ja nicht nur darum, ob du einen Kredit bekommst, sondern darum wie viel Zinsen du tatsächlich bezahlen musst, wenn du einen Kredit beantragst.

Mucki007 
Fragesteller
 03.02.2016, 23:16

Aber laut Internet wird es nach 3 Jahren gelöscht ist das richtig? 

DerHans  03.02.2016, 23:17
@Mucki007

Im Internet steht auch, dass Kennedy noch lebt

mepeisen  04.02.2016, 07:13

Lies §28a BDSG und höre auf, so einen Blödsinn zu verbreiten.

DerHans  04.02.2016, 10:22
@mepeisen

Auch da steht viel drin. Nur schert sich da keiner drum.

Die SCHUFA veröffentlicht ihre Datensammelwut  ja gar nicht.

mepeisen  04.02.2016, 10:34
@DerHans

Zum Glück gilt nicht, was du dir als Verschwörungstheorie zurecht legst, sondern nur das, was tatsächlich zum einen vor Gericht, aber auch in den Daten steht. Keine Ahnung, wo du deine Verschwörungstheorie hernimmst.

Und jetzt kommt nicht mit "Beweise mir das Gegenteil." Wenn jemandem etwas falsches eingetragen wird ausgehend vom BDSG und dieser jemand erzwingt am Ende meinetwegen via Gericht die Löschung, dass ist es gelöscht. Es gibt keine Schattenbestände.