Schufa Eintrag wegen erster Mahnungen?
Hallo, Ich war Kunde bei eplus , man musste sich bei mein Eplus anmelden um nach der Rechnung zu gucken, das wusste ich nicht , da ich den Vertrag meiner verstorbenen Mutter übernommen habe. Also kam 3 mal immer eine erste Mahnung die ich dann auch bezahlt habe , wenn auch nicht in den nächsten 7 Tagen wie gefordert.
Jetzt meine Frage kann das jetzt schon on der schufa sein ? Ich habe im Internet gelesen dass es erst mindestens 2 Mahnungen sein müssen und dass es wohl auch auf der Mahnung stehen müsste dass es an die schufa geht , aber überall steht ja was anderes. Vielen dank schonmal für eure Antworten
4 Antworten
Ich kann dir gar nicht sagen, wie viele Rechnungen ich im Laufe meines Lebens schon vergessen habe, zu bezahlen und eine Mahung dafür erhalten habe. Meiner Bonität bei der Schufa hat es jedenfalls nicht geschadet. Einträge habe ich auch nicht.
Wenn du für jede einzelne Rechnung eine Mahnung bekommen hast und diese dann gezahlt hast, gibt's darüber keinen Eintrag.
Auch nicht weiblich nicht innerhalb der 7 Tage gezahlt habe .
Voraussetzungen für die Meldung einer außergerichtlichen Forderung an die Schufa:
* mindestens 2 mal (!) muss gemahnt worden sein
* zwischen erster Mahnung und Eintragung liegen mindestens 4 Wochen (!)
* wenn rechtzeitig vor der Übermittlung der Schufa-Eintrag angedroht wurde, frühestens mit erster Mahnung muss die Drohung erfolgen
* du die Forderung nicht bestreitest
Selbst wenn also irgendjemand dort einträgt, könntest du direkt per Gericht per einstweiliger Verfügung das ganze löschen lassen und das käme den Anbieter teuer zu stehen.
Jetzt meine Frage kann das jetzt schon on der schufa sein ?
Nein.
Die Mitgliedfirmen der SCHUFA melden ALLE Unregelmäßigkeiten an die Schufa. Auch wenn dort etwas anderes behauptet wird, wird grundsätzlich gar nichts jemals vergessen.
Es geht ja nicht nur darum, ob du einen Kredit bekommst, sondern darum wie viel Zinsen du tatsächlich bezahlen musst, wenn du einen Kredit beantragst.
Im Internet steht auch, dass Kennedy noch lebt
Lies §28a BDSG und höre auf, so einen Blödsinn zu verbreiten.
Auch da steht viel drin. Nur schert sich da keiner drum.
Die SCHUFA veröffentlicht ihre Datensammelwut ja gar nicht.
Zum Glück gilt nicht, was du dir als Verschwörungstheorie zurecht legst, sondern nur das, was tatsächlich zum einen vor Gericht, aber auch in den Daten steht. Keine Ahnung, wo du deine Verschwörungstheorie hernimmst.
Und jetzt kommt nicht mit "Beweise mir das Gegenteil." Wenn jemandem etwas falsches eingetragen wird ausgehend vom BDSG und dieser jemand erzwingt am Ende meinetwegen via Gericht die Löschung, dass ist es gelöscht. Es gibt keine Schattenbestände.
Aber laut Internet wird es nach 3 Jahren gelöscht ist das richtig?