Schülerbafög trotz Nebenjob?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst in 12 Monaten Bewilligungszeitraum 4880€ anrechenfrei dazuverdienen. Du musst diese Einkünfte (auch wenn es keine Kürzung gibt) dem Amt angeben.

Das war SmFrdch sagt, ist leider falsch und Aufruf zur Schwarzarbeit und Sozialbetrug. Abgesehen davon, dass jeder einen Einkommensfreibetrag als Bafög-Empfänger hat, wärst du bei Schwarzarbeit nicht versichert.

Ein 450€ Job ist generell nicht sozialversicherungspflichtig (ist eben ein Minijob und damit genau das Gegenteil einer sozialverpflichtigen Tätigkeit). Meld dich also also an, dann bist du versichert, alles läuft. Du hast deinen nebenjob und Bafög und nichts wird gekürzt.

Du kannst arbeiten, jedoch darfst du nicht angemeldet werden, sprich nicht sozialversicherungspflichtig sein. So erfährt das Amt nichts davon