Schüler-Bafög. Vater bezahlt Miete. Muss ich das als Einkünfte angeben?

4 Antworten

Da du ihm unterhaltspflichtig bist, müssen etwaige Zuwendungen angegeben werden. Da ist es völlig egal, ob du als Vater die Miete in Höhe von x€ von deinem Konto bezahlst oder das Geld auf das Konto des Kindes einzahlst/überweist und dieser dann von seinem Konto aus die Miete zahlt. Die Miete in Höhe von x€ ist Einkommen des Sohnes, da diese vom Vater bezahlt wird FÜR den Sohn.

Eine Rückzahlungsvereinbarung geht nicht, wenn es als Unterhalt angesehen wird. Das ist eben Unterhalt und muss gezahlt werden und kann auch nicht vom Kind zurückgefordert werden (genauso wenig wie Geld für Windeln oder sonstiges Geld, was man eben ins Kind steckt)

Als Darlehen würde das gehen. Muß aber ausdrücklich erwähnt werden. Ich habe aber keine Erfahrung, ob die Ämter das glauben und somit anerkennen.

Ansonsten ist es besser, wenn Vater (und Mutter) Bürgschaft machen.

adelaide196970  02.06.2019, 12:29

Bargeldzahlungen? Ja wenn man korrekt ist, dann müßte man sie natürlich angeben. Wenn nicht, dürfen sie auf keinen Fall aufs Konto überwiesen werden.

Als Vater bist du so oder so unterhaltspflichtig. Ob du dies nun als Mietzahlung erbringst oder anders ist egal. Dies wird dann selbstverständlich auch angerechnet. Dies als Darlehen zu vergeben ist nicht zulässig, denn das Kind ist unterhaltsberechtigt und somit muss auch nichts zurück gezahlt werden.

dontgiveup66 
Fragesteller
 02.06.2019, 12:40

Unterhalt hat doch zunächst nichts mit Bafög zu tun?

Natürlich wird das Einkommen der Eltern bei der Berechnung des Bafög berücksichtigt.

Unterhaltszahlungen werden, sofern er welche bekommt als Einkommen berechnet.

Sanja2  02.06.2019, 12:48
@dontgiveup66

doch selbstverständlich. Wenn die Eltern leistungsfähig sind wird weniger oder gar kein Bafög bezahlt

Wenn er dir statt Bargeld die Miete zahlt, ist das doch im Prinzip das gleiche.