Greift die Scheidungsvereinbarung auch nach dem Tod oder ist sie mit dem Tod unwirksam?
Mein Exmann ist verstorben. Wir hatten während der Ehe gebaut und ich stehe weiterhin im Grundbuch bin zur Scheidung nicht rausgekommen. Im Scheidungsurteil habe ich auf alle Gewinne aus dem Haus verzichtet, jetzt muß ich die Schulden die noch auf dem Haus sind bezahlen hälftig mit meiner Tochter zusammen. Bekomme ich bei einem evtl. Hausverkauf die Hälfte des Gewinns? Oder hat meine Tochter allein Anspruch auf den möglichen Gewinn aufgrund des Scheidungsurteils. Meine minderjährige Tochter rückt jetzt ins Grundbuch nach.
4 Antworten
Maßgebend für ihre Schulden sind die Kreditverträge und weniger das Grundbuch. Wurden Sie im Zuge der Scheidungsvereinbarung von den Gläunigerbanken wirksam aus der Schuldhaft entlassen?
Die Scheidungsvereinbarungen wirken in der Konsequenz im Übrigen fort.
Es kommt darauf an was in dem Testament vereinbart worden ist ohne dieses kannst Du nur spekulieren. Ansonsten ab zum Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen.
Nein, die Scheidungsvereinbarung gilt weiter. Du hast verzichtet (was nebenbei nicht klug war), das heisst deine Tochter erhält den Rest.
Aber wieso musst du dann noch für Verluste zahlen? Müsste das nicht deine Tochter alleine? Da könnte sie nämlich dann auf das Erbe verzichten, somit wäre auch der Verlust des Hauses nicht mehr auf ihr.
Dann bist du nicht aus dem Grundbuch gestrichen???????? Verzichtest aber auf Gewinne??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????
Nicht wer im Grundbuch steht, ist haftbar! Wer für Schulden gegenüber Banken aus Kreditverträgen verpflichtet ist, der haftet für diese Kredite. Der Eintrag im Grundbuch sichert die Bank lediglich ab.
Du hättest Dich aus dem Grundbuch nach der Scheidung austragen lassen müssen. Aber so mußt Du allen Verpflichtungen nachkommen.
Wenn ich haftbar bin - hälftig- müßte mir ja auch hälftig der Gewinn aus dem Hausverkauf zustehen oder?
Wer im Grundbuch steht, ist haftbar