Privatdarlehen an Schwiegerkind?

2 Antworten

Man sollte sich in so einer Frage besser von einem Notar beraten lassen, der ja ohnehin für die Kaufabwicklung und Finanzierung benötigt wird.

Abgesehen davon, wie soll man Deine Frage vernünftig beantworten, wenn Du nicht einmal schreibst, wer denn die Immobilie kaufen wird und wie die sonstige Finanzierung der Kaufsumme aussehen soll (einer allein, wenn ja, wer, oder beide zusammen)?

Liebe/r Zappzappzapp

Danke für die leider nicht hilfreiche Antwort. Bitte zappen Sie doch mal bei den Gutefrage-AGB’s vorbei. Bei der Nettiquette-Regeln unter Don‘t werden u.a. (a) Spassbeiträge und (b)gesundheitsgefährdende Beiträge verboten. Beim Lesen Ihrer Antwort ist mein Schwiegersohn vor Lachen (a) vom Stuhl gefallen (b) und vielen anderen ist die Luft weggeblieben (b). Aber keine Sorgen, es ist dann doch nichts passiert und wir stellen keine Regressansprüche (zum letzten Wort bitte Wikipedia befragen und KEINEN Notar).

Also:

für die Immomilien-FINANZIERUNG sind primär notwendig: (m)ein Gehirn bzw. (m)ein jetziger KONTOSTAND (Vermögen/Eigenkapital), zukünftiger Kontostand (Gehalt, Verdienst, Gücksspielerträge oder ähnliches…) , die Einschätzung der BANK zu den beiden o.g. Kontoständen, die Vertragsgestaltung zwischen Verkäufer und Käufer, Darlehensgeber und Darlehensnehmer, je nachdem, wer welche Rolle annimmt. Der Notar aber heißt Notar, weil er NOTIERT und zwar das, auf was sich die o.g. Parteien geeinigt haben. D.h. wg. gesetzlicher Vorgaben DOKUMENTIERT er das Geschehen, aber er wird sich HÜTEN, bei der Finanzierung zu beraten. Gottseidank ging es ja auch gar nicht um Finanzierung, letztlich ist es eine Frage für die Bereiche Vertrags- und Erbrecht. Deswegen ist dafür ein fachlich passender Rechtsanwalt hilfreich…. Auf DIESE Lösung bin ich natürlich auch schon gekommen, aber eine letzter Versuch bei Gutefrage war’s mir noch wert.

Fazit 1: der Hinweis war weder hilfreich noch nicht hilfreich, sondern irreführend, hierzu gibt’s leider keinen Button

Das andere („Abgesehen davon“) ist ein SEMANTISCHES Problem, sorry, mein Anspruch hierzu ist ab und an mal zu hoch:

Die Verwendung folgender Worte: Tochter, Vorauserbe, Schenkung, Schwiegersohn, Auflage, Verwendungsszweck , Restdarlehen und Scheidung (also eigentlich alle Substantive aus der Frage) in eben dieser Konstellation weisen GLASKLAR darauf hin, dass die Immobile von BEIDEN erworben wird, in welchem Teilungsverhältnis auch immer. Die sonstige Finanzierung dazu spielt ebenso KEINE Rolle; dass mit dem Vorauserbe/Schenkung das Eigenkapital aufgestockt werden soll, ist selbstredend. Weil die Frage aber letztlich eine Frage für die Bereiche Vertrags- und Erbrecht ist, und die beiden Beteiligten dazu ausschließlich mein Schwiegersohn und ich sind, ist die Gegenfrage unnötig.

Fazit 2: der eigentliche Sinn der Frage wurde überhaupt nicht erkannt.

Nachdem ich nun natürlich öfters selbst haarscharf an den Dont’s vorbeigeschrammt bin, u.a. ja „keine Frage zu Gutefrage“ ( c) erlaubt ist und der Verweis auf den o.g. fehlenden Button  quasi mit dem Zaunpfahl dazu winkt ( c), habe ich allerding noch eine große BITTE: In verschiedenen Threads habe ich gelesen, dass eine komplette Löschung des GF-Accounts incl. Daten (a) nicht und/oder (b) zeitaufwendig und/oder ( c) nur umständlich möglich ist. Es gibt allerdings auch Tips zum direkten Kontakt zu Support-Teams. Hier werde ich es einmal versuchen , aber ggf. ist es auch hilfreich, wenn Sie sich über mich BESCHWEREN. Also BITTE, BITTE, BITTE tun Sie das, dann hat meine Frage doch noch ein positives Ergebnis.  Ich selbst werde unseren Dialog incl. der du…n (ich kann’s nicht sagen) Antwort von lesterb42 am 24.3.19 (sittenwidrig … so ein Unsinn…) dem Support auch einmal mitgeben, warum sollen diese Damen und Herren nicht auch mal vom Stuhl fallen…

In diesem Sinne verabschiede ich mich mit freundlichen Grüßen (soviel Zeit muss sein)

P.S. Leider läuft hier jeder ja nur anonym rum, solche (alle) GF-Fragen mal mal mit Namen und Gesicht im TV diskutieren, DASSSS wäre mal was… 

@NadennguteNacht

Ach ja, sehr interessant, die ganze Geschichte. Deine überbordende lächerliche Schlaumeier-Arroganz kannst Du Dir sparen. Ebenso das Geschrei, falls Dir Foren-Verhaltensregeln bekannt sein sollten. Scheint aber nicht der Fall zu sein.

Die Zeit hättest Du mal für eine präzise Formulierung der Frage aufwenden sollen. Was "glasklare Formulierung" einer Frage bedeutet, kann immer noch ein Gefragter am besten beurteilen.

Ich beschränke mich auf ein paar Anmerkungen zu Deinem kaum verständlichen Unsinn.

  • Was "selbstredend" ist und ob Gegenfragen "unnötig" sind, kann ausschließlich der Gefragte beurteilen.
  • Selbstverständlich berät ein Notar nicht bei der Finanzierung, aber berät sehr wohl auf Nachfrage vor/bei einer Vertragsbeurkundung, ob die gewählte Finanzierung für eine Vertragspartei evtl. einen Nachteil bedeutet, aber es geht ja gar nicht um eine Finanzierung? Aha ...
...Unterstützung bei der Finanzierung einer Immobilie geben möchte...
  • ebenso selbstverständlich hat der Notar sogar eine über das NOTIEREN und DOKUMENTIEREN hinausgehende Beratungspflicht.
Der Notar ist verpflichtet, sie umfassend und neutral zu beraten.
... erstellt der Notar den Entwurf eines sachgerechten und ausgewogenen Kaufvertrages; er berät die Vertragsbeteiligten unparteilich und klärt sie umfassend, objektiv und neutral über alle Rechtsfolgen des Kaufvertrages auf.

Und natürlich gibt es auf Vertrags- und Erbrecht spezialisierte Notare, die Deine Frage, so sie denn verständlich formuliert ist, beantworten können/werden, vorausgesetzt Du reagierst auf Nachfragen etwas zivilisierter und forderst nicht bei der ersten Nachfrage einen Entzug der Zulassung.

Und nochmals, da ein Notar ohnehin für die Beurkundung eines Immobilienverkaufs zwingend erforderlich ist, würde es sich anbieten, sich von diesem, ggf. gegen eine zusätzliche Gebühr, zu Deiner Frage beraten zu lassen.

Es bleibt natürlich jedem überlassen einen erheblich teuereren Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Viel Erfolg.

@Zappzappzapp

Lieber Zappzappzapp (soviel Zeit muss sein, aber Höflichkeit ist ja nicht Ihr Ding),

ich habe mir leider erst später den Wust Ihrer oft beleidigenden Kommentare in anderen Chats angesehen (Hirnschädigung usw.), dazu weiter unten. Liebe andere User, einfach mal auf die Zappzappzapp-Antwort-Historie schauen, eine eigene Meinung ist immer gut.

Zur Sache: Dass ein Notar NEUTRAL beraten muss, weiss ich schon (3 eigene Häuser sollten reichen). Genau wegen seiner Neutralitätsverpflichtung kann er nämlich nicht in MEINEM Sinne und den des SCHWIEGERSOHNES handeln, sondern für KÄUFER und VERKÄUFER. Der Schwiegersohn lacht immer noch, und das Thema ist auch schon durch. Vielleicht habe ich vergessen, dass wir (also nicht WIR, sondern unser Schwiegersohn und wir) ein tolles Verhältnis miteinander haben, die Frage ging nur auf einen Worst Case, sorry mein Fehler. Für einen Hauskauf ZWEI verschiedene Notare zu bemühen, wäre aber eher ungewöhnlich. Weiterhin: teure Anwälte scheue und benötige ich auch nicht, ich trinke mit meinem Anwalt öfters mal nur Tee und diskutiere über dies und das… Hilfe und Beratung sind (meistens) umsonst.

Anscheinend habe Sie ja nichts zu tun und suchen tagtäglich verstärkt nach Fragen, die Sie entweder an Ärzte, Banken, Anwälte und Notare weiterverweisen, oder beantworten auch mal eine Gesundheitsfrage, wo die Fragenden vielleicht TATSÄCHLICH mal zum Arzt sollten. Also entweder sind Sie Arzt, Banker und Jurist in einem oder arbeiten auf Provision für diese Branchen. Beleidigungen natürlich immer gerne, selbst wenn die Fragenden eher Hilfe als anderes benötigen….   

Aus gegebenem Grunde tätige ich meine Abmeldung nun nicht über den Support, sondern direkt per Einschreiben an die Geschäftsführung und hänge Kopien unseres eigenen kompletten Chats und einige andere User-Fragen mit Ihren Kommentaren mal an. Die Geschäftsführung wird dann überlegen, ob sie Ihr Unwesen weiter toleriert und entsprechende Hinweise an den Support delegieren. Diese Variante auf direkte Ansprache der im Impressum genannten Verantwortlichen  wirkt i.d.Regel bei berechtigten Mängeln recht zuverlässig. Viel Spaß also mit Ihrem neuen Profil, Sie können es SICHER nicht lassen.... Freundliche Grüße (soviel Zeit muss sein), Over & Out und im semantisch genau diesem Sinne: Nadenngutenacht

@NadennguteNacht

Dass die Anrede "Lieber ..." in diesem Zusammenhang natürlich reinen Zynismus ausdrücken soll, ebenso der Verweis auf meine vermeintlich fehlende Höflichkeit, ist schon sehr dreist, aber ebenso selbst entlarvend. Dann schon lieber ohne.

Allerdings

... Wust Ihrer oft beleidigenden Kommentare in anderen Chats angesehen (Hirnschädigung usw.) ...

und

... Beleidigungen natürlich immer gerne, ...

und

... ob sie Ihr Unwesen weiter toleriert ...

sind schon beispiellose, substanzlose Frechheiten.

Ich weiss nicht, aus welchem Zusammenhang Du das Wort "Hirnschädigung" gerissen hast, wenn ich es denn überhaupt benutzt haben sollte. Dieses Wort gehört nicht zu meinem Beleidigungswortschatz, wie ich auch grundsätzlich keine beleidigenden Kommentare abgebe.

Interessanterweise habe ich gar keine Mitteilung über Deinen behaupteten Profilbesuch erhalten, verdächtig, aber ja vielleicht ein Fehler von GF.

Es kann sich aber gerne jeder sein eigenes Urteil bilden und mein Profil besuchen. Nach Beleidigungen wird man jedenfalls lange vergeblich suchen.

Ich begrüße es außerordentlich, wenn Du "Deine Abmeldung" (freu) "direkt per Einschreiben an die Geschäftsführung" sendest. Ich garantiere Dir, dass ich hier noch länger als Du mein Wesen treiben werde.

In diesem Sinne, Du hast Dir ja den passenden Foren-Namen ausgesucht.

Oh, ist das schon wieder eine Beleidigung? Kannst Du ja Deinem Einschreiben noch hinzufügen .....

Da laßt euch mal gut beraten. Geld zurück bei Scheidung hört sich für mich sittenwidrig an. Kann mich aber auch täuschen.

Danke: prima Rat zur Beratung, da hätte ich mal drauf kommen sollen. Sittenwidrig: Ist Unsinn, niemand zwingt irgendwen. Natürlich kann es immer interfamiliäre Erwartungen geben, aber das ist totalmente privat.... Leider kein Danke möglich. Aber wenn lesterb = lesterbowie, dann 42 x Daumen hoch ;-)