Angewiesene Mehrarbeit - keine Kinderbetreuung?

2 Antworten

Versuch es so lange wie möglich stillschweigend zu umschiffen. Kannst du eine Mum in Kita näher kommen, mit der du einen Deal machen kannst, im Sinne von eine Hand wäscht die andere?

AG ist Weisungsbefugt, aber er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Am weitesten wirst du mit humorvoller Ehrlichkeit und einem Ersatzangebot deinerseits.

Seine Weisungsbefugnis berechtigt den Arbeitgeber nicht, Überstunden nach eigenem Gutdünken anzuordnen, sondern nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Notwendigkeiten - und die sind mit der in der Frage erwähnten Begründung nicht gegeben.

Außerdem muss der Arbeitgeber bei seinen Weisungen zwingend die persönlichen Belange der betroffenen Mitarbeiter berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen (da nspielt dien von Dir bereits erwähnte "Fürsorgepflicht" rein).