Muss es mein Chef wissen, wenn ich ein Firma gründe?

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Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich zulässig.

Egal ob selbständig oder als Arbeitnehmer.

Die Verwendung deiner Arbeitskraft außerhalb der Arbeitszeit ist deine Sache.

Problematisch wird es nur dann, wenn die Nebentätigkeit mit dem Hauptarbeitsverhältnis kollidiert. Hierzu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.1.1995 zu § 242 BGB ("Auskunftspflicht").

Sollte im Arbeitsvertrag ein Verbot einer Nebentätigkeit beinhalten, so richtet sich die Wirksamkeit dieses Verbots nach §§ 305 ff. BGB. Das heißt, sein Inhalt muss kontrolliert werden. Im Arbeitsrecht ist die Angemessenheit eines solchen Verbots durch den Arbeitgeber anhand deines Grundrechts der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) zu messen.

Das heißt wiederum, es muss ein "berechtigtes Interesse" des Arbeitgebers an einer Einschränkung der Nebentätigkeit vorliegen.

Ein absolutes Nebentätigkeitsverbot ist wg. Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz unzulässig.

Früher sah das Bundesarbeitsgericht (BAG) es als zulässig an, wenn eine Nebentätigkeit von der Erlaubnis des Arbeitgebers abhängig gemacht wurde.

Heute geht in der Rechtswissenschaft die Tendenz dazu, dass wg. des sogenannten "Transparenzgebots" (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB) der Arbeitgeber, wenn er denn schon seine Erlaubnis anspricht auch darauf hinzuweisen hat, dass Grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht.

Das heißt: Wenn der Arbeitgeber ein Verbot in den Vertrag schreibt, so sollte er nach heutiger Auffassung hinzufügen, dass du einen Anspruch auf Erlaubnis hast.

Klingt etwas Wirr, aber so ist es halt :-)

Wenn du also trotz Verbots im Arbeitsvertrag deine Nebentätigkeit nicht angibst, dann begehst du nach Auffassung des BAG eine "Nebenpflichtverletzung".

Zuvor schrieb ich von "berechtigtem Interesse":

Das liegt z.B. vor, wenn deine Arbeitsleistung durch die Nebentätigkeit erheblich beeinträchtigt wird. Du hast alles zu unterlassen, was deine Fähigkeit deiner Hauptarbeit zu erbringen mindert oder stört (z.B. Überbeanspruchung - geistig / körperlich - durch die Nebentätigkeit).

Im äußersten Fall ist sogar eine außerordentliche ("fristlose") Kündigung möglich. Bsp.: Du bist bei deiner Haupttätigkeit arbeitsunfähig/krank, übst aber die Nebentätigkeit in einem Maße aus, das deine Gesundung nicht voran kommt.

Achte also als Kranker darauf , dass der Genesungsprozess nicht verzögert wird.

Ansonsten ist die Ausübung der Nebentätigkeit während der Krankheit erlaubt!

Ein weiteres "berechtigtes Interesse" deines Arbeitgebers liegt vor, wenn du ihm Konkurrenz machst. Hierzu brauchst du seine Einwilligung (§§ 60, 61 HGB).

Hinsichtlich gesetzlicher Einschränkung fällt mir ein, dass du der Nebentätigkeit nicht nachgehen darfst, wenn du beim Hauptarbeitgeber Urlaub hast. Das würde dem Sinn und Zweck des Urlaubs widersprechen. Da sollst du dich erholen (§ 8 BUrlG).

Außerdem wichtig: Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine Höchstgrenze (an Arbeitsstunden) vor. Wenn du durch die Nebentätigkeit die Höchstgrenze überschreitest (§ 3 ArbZG), dann wird das zweite Arbeitsverhältnis nichtig (§ 134 BGB) !

Fazit: Wenn es der Arbeitgeber verlangt, so gebe die Nebentätigkeit an (sonst "Nebenpflichtverletzung"). Besteht kein "berechtigtes Interesse" seinerseits, so darfst du sie ausüben.

Falls es der Arbeitgeber (im Arbeitsvertrag evtl. in Betriebsvereinbarungen -weiß nicht so genau, ob das da hin gehört-) nicht verlangt, darfst du die Nebentätigkeit natürlich ebenfalls ausüben.

Beachte bei der Nebentätigkeit die angesprochenen "Kollisionen".

Viel Erfolg bei der Verwirklichung deiner Unternehmung!

P.S.: Ich bin kein Jurist! Die Aussagen sind unverbindlich von mir als Jura-Student geschrieben worden, der z. Zt. Arbeitsrecht lernt. Ich bin also ein Anfänger!

Also ich arbeite bei einer Softwareentwicklungsfirma als Azubi bei den Admins. Und jetzt haben wir (ein Freund und ich) mit einer Website über Onlinegaming und der Möglichkeit einen Gameserver zu mieten durch starke YouTube Promotion von zahlreichen "Let's Playern" erstaunlich viel Erfolg damit...

Das ganze muss leider nicht langfristig gut gehen und ich halte es für höchst wahrscheinlich, dass mein Chef es früher oder später herausfindet... Und da wir gerade auf Kriegsfuß stehen möchte ich da keinen Strick draus gedreht bekommen.

Wenn Du Deine Arbeit ordentlich machst und nicht auf Arbeit in Deinen Servern herumfummelst, wie sollte Dein Chef das rausbekommen?

Dein Lehrverhältnis sollte nicht unter Deinen Plänen leiden. Aber eine Kündigungsmöglichkeit sehe ich bei einer sauberen Trennung nicht.

Da es kein Nebenjob im Sinne von Arbeit bei einem anderen AG ist sehe ich immer noch keine Notwendigkeit, den Chef einzuweihen.

Immer vorausgesetzt es ist keine Konkurrenz!

schau mal deinen arbeitsvertrag an.

in den arbeitsverträgen ist größtenteils geregelt, ob eine nebenbeschäftigung (und eine eigene firma, egal welcher rechtsform, ist eine nebenbeschäftigung) durch den arbeitgeber genehmigt werden muß.

sollte dieser passus in deinem vertrag stehen, mußt (!) du dem arbeitgeber die firmengründung mitteilen. solltest du das nicht, kann es durchaus sein, dass du später schwierigkeiten bekommst, da du theoretisch deine verpflichtungen aus dem arbeitsvertrag verletzt hast.

In der Regel musst du dies deinem Chef nicht melden. (Grundrecht der freien Berufswahl und Ausübung ). Außerdem geht es deinen Chef nichts an was du in deiner Freizeit treibst. Du solltest in den Arbeitsvertrag schauen ob es da bestimmte Regelungen gibt. Hatte das gleiche Problem wie du und habe es meinem Chef gesagt. Er wollte es mir verbieten und ist leider gescheitert. Ich würde dir folgenden Rat geben . Erstmal nichts sagen und schauen. Wenn es später rauskommen sollte hast du ein Argument dafür, das deine Arbeitsleistung nicht darunter leidet.

Kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Manche Verträge verbieten es in der gleichen Branche bei einem Konkurrenten zu arbeiten.

Also mal Vertrag durchlesen.