38 Stunden auf 4 Werktage verteilen,darf das?

8 Antworten

Wenn es keine arbeitsvertragliche Vereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochenarbeitstage gibt ) und wenn weder ein Tarifvertrag gilt und kein Betriebsrat vorhanden ist), kann Deine Chefin im Rahmen der Arbeitszeitgesetze über ihr Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO die Verteilung selbst bestimmen.

Sie ist dabei allerdings nicht völlig frei: Ihre Entscheidung darf nicht willkürlich erfolgen (nur weil sie die Chefin ist und es einfach so will), sondern hat sich an den betrieblichen Belangen zu orientieren; dabei muss sie aber auch die persönlichen Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen und darf sie nicht außer Acht lassen - sie muss beides miteinander abwägen!!!

Arbeitszeitrechtlich steht dieser Regelung nichts im Wege, da die nach dem Arbeitszeitgesetze verlangte durchschnittliche Arbeitszeit von nicht mehr als 8 Stunden ja schon innerhalb der jeweiligen Woche wieder erreicht wird.

nach § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Sofern bei Euch keine Überstunden anfallen, werden die durchschnittlich pro Werktag anfallenden 9,5 Stunden dann in einem halben Jahr (Mo.-Sa. = 6 Werktagewö. = 156 Werktage in 6 Monaten) zu einer durchschnittlichen erlaubten Arbeitszeit führen.

Auch bei 4x10 Stunden pro Woche wird das Arbeitszeitgesetz noch eingehalten, alles über 10 Stunden pro Tag ist verboten und der Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er das verlangt (genauso macht sich aber der Arbeitnehmer strafbar, wenn er eigenmächtig mehr als 10h arbeitet, zudem entfällt für ihn gewisser Versicherungsschutz z.B. bei Wegeunfällen).

@SpookyAngie

Falsch, ohne den Ausgleich im zeitlichen Rahmen von 6 Monaten, keine Arbeitszeit von regelmäßig 10 Stunden täglich. Lies mal das Arbeitszeitgesetz!

bzw. die Überstunden innerhalb der nächsten 14 Tage abgegolten werden. Und das werden sie ja. sogar innerhalb von 5 Tagen

Ja, das ist theoretisch möglich. Der Chefin muss nur klar sein, dass ihr dann 9,5 Stunden täglich arbeitet, d.h. als Überstunden sind maximal nur noch 30 Minuten pro Tag drin (mehr als 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag verbietet das Gesetz), außerdem steht euch bei einem Arbeitstag von 9 Stunden oder mehr eine Pause von 45 Minuten (statt 30) zu.

Es kommt zudem darauf an, wie und wo konkret eure Arbeitszeit festgelegt ist und wie flexibel die Formulierung gehalten ist. Wenn z.B. in deinem Arbeitsvertrag steht "Arbeitszeit von Montag bis Freitag jeweils 7,6 Stunden", dann hast du eigentlich einen Anspruch darauf, dass du deine Stunden genau so ableistest, dann müsste ein geänderter Arbeitsvertrag gemacht werden, wenn der Arbeitgeber das anders haben möchte (rein theoretisch, praktisch wird man darauf verzichten). Wenn aber nur drin steht "Arbeitszeit 38 Stunden pro Woche, verteilt auf Montag bis Freitag" oder nur "Verteilung gemäß betriebsüblicher Arbeitszeit" ist das schon freier, und das oben beschriebene Vorgehen ist mehr oder weniger ohne Weiteres möglich.

sei doch froh.... du arbeitest genauso viel wie früher, bekommst das selbe Geld ausbezahlt, aber hast jede Woche 3 Tage frei statt 2. Du hast eine wöchentliche Arbeitszeit im Arbeitsvertrag stehen? dann kann sie einteilen, an wieviel Tagen diese stattfinden muss, solange sie sich im gewsetzlichen Rahmen bewegt. für dich wären das dann jeden Tag 1,5 stunden mehr arbeiten dafür 3 tage frei. Ich kenne sehr sehr viele, die sofort mit dir tauschen würden. Das einzige was du klären sollest, sind die Urlaubstage

Ja sicher.

Freut euch. Ihr habt zwar längere Tage, aber einen Tag mehr frei.... da ist in meinen Augen besser.