Schriftliche Missbilligung gem. § 53 (2) Schulgesetz NRW

3 Antworten

Gegenfrage: Wieso hält sich Ihr Sohn während der Unterrichtszeit in einer anderen Schule auf? Es handelt sich wohl um ein Schulzentrum? Eine schriftliche "Missbilligung" gibt es m.E. in NRW nicht,sondern nur den schriftlichen VERWEIS, und dieser ist dort die MILDESTE aller Ordnungsmaßnahmen, also keine Panik!.---Wenn Ihr Sohn auf dem Schulhof einer Nachbarschule einen Lehrer mit einem Schneeball trifft, obwohl das Schneeballwerfen mit Sicherheit verboten war, ist ein schriftlicher Verweis durchaus im Rahmen. Analog, auch wenn es nur bedingt vergleichbar ist: Wenn Schülern Vergehen wie z.B. Drogenkonsum außerhalb des Schulgeländes nachgewiesen werden kann, kann und muss die Schule doch AUCH Maßnahmen ergreifen!

freizeit, is die zeit, wo die schule noch nicht begonnen hat, also dürfen lehrer ihn nicht mit nachsitzen etc. bestrafen. Der Lehrer könnte ihn höchstens ne anzeige wegen körperverletzung geben, aber ein schneeball hat noch niemanden umgebracht ;)

War der Junge zu der Zeit des Vorfalls unter Aufsicht der eigenen Schule - dann ja!