Schriftliche Missbilligung

3 Antworten

Mal eine Antwort aus erster Hand: Der Lehrer darf euch Aufgaben geben und kurzfristig die Klasse verlassen, z.B. um zu kopieren, oder auch ein wichtiges Telefonat führen. Fakt ist, dass die Klasse durch die Aufgabenstellungen beschäftigt und daher im Rechtssinne als beaufsichtigt gilt, auch wenn die Lehrkraft nicht im Raume ist. Der Schulleiter wird ihn auch deshalb nicht maßregeln, da das Lehrerverhalten nicht zu beanstanden ist. Die erzieherischen Maßnahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft. Sie ist nicht mit Ordnungsmaßnahmen zu verwechseln, die Sache der Klassenkonferenz sind.

Auch dies eine völlig korrekte Antwort!

Ich denke das geht nur über ein Gespräch mit dem Schulleiter, eine Klassenkonferenz oder soetwas.. wenn er ohne was zu sagen einfach aus der klasse spaziert finde ich nicht das ihr etwas falsch gemacht habt, zumal ja eh fast schluss gewesen wäre

  1. Der Lehrer darf während der Unterrichtszeit den Klassenraum kurzfristig verlassen, wenn es aus schulischen Gründen notwendig ist. Rechtfertigen muss er sich bei seinen Schülern nicht und braucht sich auch bei ihnen nicht abzumelden.

  2. Er darf natürlich die Missbilligung an die Eltern schicken, ohne Euch vorher zu informieren. Da der Sachverhalt eindeutig war (Ihr habt den Klassenraum vor Unterrichtsschluss verlassen), erübrigte sich seiner Meinung nach ein klärendes Gespräch. Ob sein Verhalten diplomatisch war, darüber lässt sich streiten.

  3. Mit dem Text, den Du rausgesucht hast, haust Du Dich selbst k.o.: Ihr habt doch durch Euer Verschwinden erst eine Situation geschaffen, in der es ihm bei seiner Rückkehr gar nicht (mehr) möglich war, Euch zu beaufsichtigen mit all den im Text genannten Folgen. Wenn Du Dir die noch einmal durchliest, dann befindet Ihr Euch alleine im Klassenraum zudem noch in einem relativ geschützten, also gefahrlosen Raum.

  4. Die Schüler aus den Computerräumen haben nicht zu entscheiden, ob und wann Ihr gehen dürft. Das Klingelzeichen signalisiert das Ende der Stunde, nicht andere Mitschüler.

Sehr gute und völlig korrekte Antwort!