Zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Weiterbildung?
Hallo,
ich muss hier ein Formular ausfüllen von meiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob sie monatlich weiterbezahlt wenn ich mich weiterbilde.
Die Weiterbildung ist ein 2 jähriges Fach-Abitur Richtung IT-Systeme (Kaufmännische Anwedung). Vorher wurde ich in der Ausbildung Informationselektroniker für Berufsunfähig erklärt. Nun möchte ich mich weiterbilden um einen guten Bür-Job zu bekommen.
MfG André
4 Antworten
Hallo Andre', ja natürlich - so lange du diesen Beruf noch nicht ausübst! Du mußt denen nur mitteilen wenn du deine Weiterbildung beendet hast und du diesen Ersatzberuf ausüben kannst! Dabei ist zu beachten, was in deinen Bedingungen drinsteht, z.B. bei der Verweisungsklausel usw.
z.B.: ... und er auch keine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung vor Eintritt des Versicherungsfalls entspricht. Eine der bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und auch hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken.
oder: Die zumutbare Minderung des Einkommens und der Wertschätzung richtet sich dabei nach den individuellen Gegebenheiten gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Auf eine abstrakte Verweisung verzichten wir.
Eine "zumutbare Minderung des Einkommens" wäre z.B. max 20% des bisherigen Nettoeinkommens! Also bei ca. 80% des bisherigen Nettos ginge dieser Ersatzjob in Ordnung. Hierüber gibt es div. Urteil im Internet... einfach mal googeln unter Berufsunfähigkeitsrente Hinzuverdienst Urteile bzw. BU-Rente Verweisbarbeit Urteile
z.B. hier ein höchst interessantes aktuelles Urteil, in welchem der BU-Rentenbezieher sogar mit der neuen Ersatztätigkeit mehr verdient wie vor der BU und bekommt trotzdem seine BU-Rente weiterbezahlt ! ! !
http://berufsunfaehigkeitsversicherung-2013.de/news/156/urteil-bu-rente-trotz-hoeherem-einkommen
Gute Zeit und eine erfolgreiche Weiterbildung wünscht dir siola!
Danke auch für deinen Stern - freut mich sehr ;-)
Das ist eine Art Umschulung. Analog zu § 2 BUZ gilt die Zeit der Umschulung nicht als adäquate Erwerbstätigkeit.
Empfehlung: Reden Sie am besten gleich mit Ihrem Versicherungsvermittler.
normal schon. Kommt auf deine Berufsunfähigkeitversicherung an. Wenn du eine sehr schlechte hast wie die comos direkt, dann würd ich mir Gedanken machen. Eine Weiterbildung ist aber keine aktuelle Verbesserung des Einkommens, von daher dürfte dies nichts ausmachen.
Antwort:
Kommt drauf an, was in den AVB zu Umschulung und konkreter Verweisbarkeit steht.
Danke, habe vor ein paar Tagen einen Brief bekommen, wo der Anspruch auf die BU bestätigt wurde. Danke für deine Antwort! =)