Schriftliche Ermahung liegt vor, muss ich diese so unterschreiben?
Vor einem Monat wurde mir von der Chefin eine schriftliche Ermahnung wegen eines Fehlers angedroht die in meiner Personalakte landen soll. Diese wurde mir Heute vorgelegt und ich solle mir das übers Wochenende anschauen und dann unterschrieben zurück geben. Da sind aber einige Punkte die ich für Fragwürdig halte und ob ich dies so hinnehmen muss. Zu einem ein "Vergleich zu anderen Kollegen". Der genau Satz lautet: "dass es zu Frau ...im Vergleich zu anderen Kollegen/Kolleginnen ungewöhnlich viele Fehler gibt, die sich in einem definierten Zeitraum häuften". Dann das zweite wäre "Frau ....wurde darauf hingewiesen, dass bei weiteren berechtigten Fehlern durchaus der Weg der Ermahnung oder Abmahnung seitens Personal geprüft wird". Wie gehe ich nun vor? Muss ich das so unterschreiben oder kann ich was dagegen setzen? Über das Wochenende kann ich mich natürlich auch nicht mehr von einem Anwalt beraten lassen. Bin für jede Antwort dankbar.
3 Antworten
Du musst im so einem Fall nichts unterschreiben, und wenn doch, dann allenfalls, dass du das Schreiben zur Kenntnis genommen hast. Du könntest ggf. vor deine Unterschrift den Zusatz "zur Kenntnis genommen" davorsetzten, falls man auf eine Unterschrift drängt.
Im Übrigen ist mir der Sinn dieses Schreibens nicht recht klar. Im Grunde ist es eine Ermahnung, aber dann frag ich mich, wieso im Wiederholungsfall erst eine Ermahnung oder Abmahnung angedroht wird. Was bitte stellt dann dieses Schreiben dar?
Des Weiteren stellt der Text keinesfalls etwas dar, was man von einer Ermahnung oder Abmahnung juristisch erwartet. Wenn außer "...ungewöhnlich viele Fehler gibt, die sich in einem definierten Zeitraum häuften" keine genauere Beschreibung enthalten ist, dann ist dieses Schreiben arbeitsrechtlich ziemlich unvollständig. Man muss einem Arbeitnehmer schon genau erklären, was falsch gelaufen ist und wann dies passiert ist. So wie es da steht, ist es das Papier nicht wert.
Mal abgesehen davon frage ich mich noch, was denn mit "...bei weiteren berechtigten Fehlern..." gemeint ist. Was sind denn berechtigte Fehler?
Ich wäre in diesem Fall sehr vorsichtig mit einer Stellungnahme, denn wenn du deinerseits über Vorfälle schreibst und die Fehler nennst, dann lieferst du damit ein Geständnis über Dinge, die im Schreiben gar nicht erwähnt wurden. Mit anderen Worten, es könnte dir schaden.
Ich kenne nicht die exakte Gesetzeslage und ob es überhaupt eine gibt, die da greift.
Aber in deinem Fall würde ich persönlich nicht unterschreiben. Man kann eine Ermahnung aussprechen, sie als Dokument verfassen und dem Arbeitnehmer mitteilen, dass diese Ermahnung schriftlich erfasst wurde.
Wünscht dein Arbeitgeber/Chef dennoch eine Unterschrift von dir, solltest du um Aufschub bitten, da du dich gerade sehr unsicher fühlst. Die Zeit solltest du natürlich nutzen um Rechtsbeistand einzuholen.
Alles gute!
Nein, das wäre ein unkluges Vorgehen. Als Arbeitnehmer unterschreibt man derartige Repressionen nicht. Muß man auch nicht. Das ist ja eine einseitige Meinungsbekundung des Arbeitgebers. Wieso soll man die unterschreiben, insbesondere wenn die vorgeworfenen Tatsachen fragwürdig, falsch oder polemisiert sind
Du mußt generell Abmahnungen und dergleichen nicht unterschreiben. Auch nicht zur Empfangsbestätigung oder sonstwas. Diese Unterschrift kann später in fragwürdiger Weise gegen Dich verwendet werden. Drum würd' ich's auf jeden Fall lassen. Äußere Dich auch nicht mündlich zum vorgeworfenen Sachverhalt. Meistens ist "die Gegenseite" zu Zweit oder mehr und Du bist allein, hast also keinen Zeugen.
Noch ein kleiner Nachtrag:
Stellung nehmen dazu kannst Du schriftlich, wenn Du ein vom Arbeitgeber unterschriebenes Schriftstück in Händen hälst. Eher nicht.
Du kannst dann einfach schreiben "Du weist die vorgeworfenen Tatsachen als unwahr zurück." Dann hast Du dazu Stellung bezogen und behälst Dir detaillierte Stellungnahme vor, falls es einmal Weiterungen gibt und Du nimmst Deinem Anwalt nicht den Wind aus den Segeln.