Muss ich eine Gesprächsnotiz beim Personalgespräch unterschreiben? Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten in die Schranken zu weisen?

8 Antworten

Vielleicht suchst du erstmal das Gespräch mit deinen Kollegen, wie sie die Situation sehen. Zum Betriebsrat gehen kann nicht Schaden, wenn deine Kollegen die Ungleichbehandlung auch erkennen, nimm einen Kollegen mit der deine Meinung untermauert.

Wenn dein Vorgesetzter es, warum auch immer, auf dich abgesehen hat, würde ich in nächster Zeit versuchen möglichst korrekte Arbeit abzuliefern.

Das Problem ist, irgendwelche Verfehlungen lassen sich immer finden und wenn er dich abschießen will wird es schwer für dich.Mangelnde Objektivität oder fehlende Führungsqualitäten interessieren keinen weil du sie schlecht nachweisen kannst, das kann auch nur deine Meinung sein und andere sehen es anders.

Arbeitssicherheit ist ein heißes Thema. Gerade bei großen Industrie Unternehmen wird penibel drauf geachtet das alle Vorschriften erfüllt werden. Solltest du es tatsächlich schriftlich haben, das dein Vorgesetzter dich auffordert Arbeitssicherheit nicht zu beachten dann hast du das Ass im Ärmel.

Haben deine Kollegen das auch bekommen? Kam es öfters vor? Wenn ja, ab zum Betriebsrat mit den Beweisen und dein Vorgesetzter dürfte weg sein.  

Erst mal ist er Dein Vorgesetzter – egal woher er kommt. Punkt. Offenbar hat er sich besser für diesen Posten verkaufen können als Du. Darum solltest Du es selbst erst mal besser machen oder die Füße still halten.

Was aber nun die möglicherweise ungerechtfertigte oder ungleiche Behandlung betrifft, so ist er Dir wieder einen Schritt voraus.

Wenn Du nämlich hingehst und Dich hierüber bei seinem Vorgesetzten beschwerst, dann wird folgendes passieren: sein Vorgesetzter ist angepisst, dass Du ihn damit belästigst (→Hierarchie) und Dein Vorgesetzter bekommt den Ärger, dass er seine Leute nicht ordentlich führt, weshalb er wiederum seinen Frust an Dir auslassen wird. Zudem wird sein Vorgesetzter nun auf die Einhaltung der Vorschriften bei ALLEN drängen und – jetzt kommt's – alle Deine Kollegen können und werden sich bei Dir bedanken, dass nun alle bisherigen Freiheiten gestrichen werden.

Jetzt bist Du sowas von im 4rsch !!!

Eigentlich bleibt Dir nur der Betriebsrat und auch die Bitte an selbigen, zu berücksichtigen, dass Du nicht die lockeren Regelungen abschaffen willst, sondern nur genauso behandelt werden willst, wie bisher und wie alle Anderen auch. Und dann darfst Du beten, dass Du nicht am Ende doch der Voll4rsch bist, der allen das Leben schwer gemacht hat.

Wenn Du clever bist, dann musst Du selbst intrigieren. Aber, sorry, die meisten Menschen sind zu blöd, zu plump und zu ungeduldig für so ein Spielchen. Das erfordert wirklich viel Kenntnis des Umfeldes und viel Geschick, die richtigen Karten zur richtigen Zeit auszuspielen. Sonst wird das ein Boomerang und Du hast dann erst recht die A***-Karte gezogen.

Ich empfehle Dir, Dich – wenigstens eine Zeit lang – strikt und pedantisch an alle Vorschriften zu halten. Wenn er Dich dann dafür abmahnt, dann kannst Du zu seinem Vorgesetzten gehen und dann hat er die A***-Karte!

Unterhalte dich doch mal mit deinen Kollegen, wie die die Situation einschätzen. Wenn du da einige mit ins Boot bringen kannst, die das auch so sehen wie du, dann wäre der Betriebsrat eine Ansprechstelle.

Wenn dein Vorgesetzter mit dir ein Personalgespräch führen will und darüber ein Protokoll führt, dann lies dies ganz genau durch, damit du nichts unterschreibst, was gegen dich spricht. Sind solche Inhalte im Protokoll vorhanden, dann lehne eine Unterschrift ab. Er kann dich nicht zwingen zu unterschreiben. Der Vorgesetzte könnte evtl. mit diesen Protokollen auf längere oder kürzere Sicht Gründe für eine Kündigung im Hinterkopf haben.

Arbeitssicherheit: Wenn du schriftliche Anweisungen hast, dass er vorgibt die Arbeitssicherheit nicht einzuhalten, dann versuche an solche Anweisungen zu kommen. Kopiere sie dir und wende dich an die Berufsgenossenschaft. Solche Anweisungen sind absolut tabu, weil es letztendlich um diie Sicherheit der Mitarbeiter geht. Du könntest sogar die Chefetage in deinem Unternehmen darüber informieren, denn die tragen in erster Linie die Verantwortung und können diese nicht delegieren.

Macht er dir Druck, dann kannst du mit diesen Anweisungen weitaus mehr Druck auf ihn ausüben, als ihm das offenbar bewusst ist.

Ich betreue Unternehmen in puncto Arbeitssicherheit. Würde ich da auf solche Anweisungen in einem Betrieb stossen, wäre dieser Vorgesetzte seinen Job los.

Solche Anweisungen disqualifizieren einen Vorgesetzten. Jeder Arbeitsunfall kostet das Unternehmen Geld. Je mehr meldepflichtige Arbeitsunfälle, desto höher auch die Beiträge welche ein Unternehmen an die Berufsgenossenschaft zahlen muss.

Im Normalfall wird in großen Unternehmen sehr viel Wert auf Arbeitssicherheit gelegt. Es finden Unterweisungen statt. Es werden Arbeitsschutzausschussitzungen abgehalten, die ich auch in eingen Unternehmen führe.

Beurteilung eines Vorgesetzten hinschtlich Führungsqualität. Da würde ich mich etwas zurückhalten, weil sich da die Sichtweiten erheblich unterscheiden von einem Mitarbeiter zum anderen. Wenn da einer aus den eigenen Reihen zum Vorgesetzten aufsteigt, heisst das noch lange nicht, dass er auch Führungsqualität hat.

Die Kriterien sind da anders angesiedelt. Z. B. lange Betriebszugehörigkeit, unauffälliges Arbeiten, der Geschäftsleitung werden keine Probleme über diesen Mitarbeiter bekannt, er machte seine Arbeit stets korrekt, kam bei seinen Kollegen gut an. Nur das mal als Beispiel zu nennen.

Dir würde ich empfehlen deine Arbeit stets sorgfältig zu erledigen, damit es keinen Anlass zu Beschwerden gibt.

Dennoch, nimm deine Rechte in Anspruch und lasse dich nicht zu etwas zwingen, was du nicht tun musst.

Du darfst auch Arbeiten ablehnen, wenn die Arbeitssicherheit nicht gewährleistet ist, Das Recht auf sicheres Arbeiten am Arbeitsplatz ist auf deiner Seite.

„Ich bin mit den Inhalt mangels Objektivität NICHT einverstanden.“

Warum wartest Du nicht bis Du eine Abmahnung und Kündigung bekommst? 

Wenn Du nicht genau sagen kannst was Du für falsch hälst, dann rede nicht um den Brei rum. 

Deinen Widerspruch bei der Abmahnung kannst Du in Ruhe überschlafen 

und Deine Einwendungen schriftlich abgeben.

Bevor Du einen Dienst nach Vorschrift machen willst, such Dir einen anderen Job.

Kann man mir arbeitsrechtlich einen Strick daraus drehen, wenn ich nicht klein bei gebe oder sollte ich vielleicht doch besser die Füße still halten und „Dienst nach Vorschrift“ machen?

Jedes Personalgespräch muss dokumentiert in die Personalakte kommen.

Du kannst jederzeit Einsichtnahme in Deine Akte nehmen.

Du kannst auch damit rechnen, dass Du wegen Störung des Betriebsfriedens vom Vorgesetzten bei weiterer Verweigerung eines Personalgesprächs abgemahnt wirst.

 Du kannst darum bitten, einen Zeugen aus dem Betriebsrat beim Gespräch  mit dem Vorgesetzten dabei zu haben.

Vielleicht liegt es doch an Dir, wenn Du Schwierigkeiten hast.