Muss man bei Hartz 4 einen Umzug extra Begründen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die sehr gute Info "Ratgeber Umzug" von gegen-hartz.de hat Dir von mohrmatthias ja schon reingegeben.

Bei weiterem Beratungsbedarf empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit ►sozialberatung◄ und füge den entsprechenden Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, wenn er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Dort vereinbart sie dann einen Beratungstermin.

Die Frau sollte zur Klärung zum Jobcenter auf keinen Fall allein hingehen, sondern in Begleitung eines erfahrenen (!!) Beistands.

Lies meine ausführliche Info zum

►Umgang mit Sozialbehörden◄

mit meiner Ergänzung darunter und gib sie auch der Frau zu lesen, um weitere Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden. Dort schreibe ich auch zu den Beiständen / Ämterlotsen. Ladet Euch die dort genannte Information ►Legitmation eines Beistands◄ vom elo-forum runter: ◝ https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt◝ 

Wenn die Frau bei einer Sozialberatung war, kann sie dort fragen, ob dort Beistände ehrenamtlich Dienst machen. - In Hamburg z.B. bietet die Diakonie (auch Diakonisches Werk genannt) diese kostenlose Hilfe an.

Das Recht auf Begleitung durch Beistände / Ämterlotsen gilt für das Aufsuchen aller Behörden und behördenähnliche Einrichtungen.

cyracus  16.03.2015, 12:32

Danke fürs Sternchen - ҉ •◝✿⊱ (¯'•.¸(¯'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿◝• ҉

Ja..

Umzug bei Hartz IV mit Zustimmung der ARGE

Gemäß SGB II § 22 Abs. 2 müssen Sie die Zustimmung zum Umzug einholen, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben. Stimmt die ARGE zu, können auch Umzugskosten und Mietkaution beantragt werden.

Umzug bei Hartz IV ohne Zustimmung der ARGE

Wenn Sie das vorhaben, beachten Sie folgendes:

  • Ihre neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte. Das SGB II regelt: Nach einem nicht genehmigten Umzug zahlt die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten, die sie zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Das betrifft Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten zusammen.
  • Ist die neue Wohnung teurer und Sie bleiben bei derselben ARGE, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
  • Ziehen Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen ARGE, gelten neue Kriterien für die Angemessenheit. Die KdU werden nach Angemessenheit am neuen Wohnort bewilligt, unabhängig vom alten Wohnort. Lediglich wenn Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten übernommen werden sollen, muss der Träger der Umzug zustimmen.
  • mehr unter ...http://www.hartz-4-empfaenger.de/umzug-bei-hartz
louismarcel 
Fragesteller
 13.03.2015, 07:34

Saubere Antwort, weiss jetzt bescheid, Danke

himako333  13.03.2015, 07:35
@louismarcel

Gern gemacht :) viel Erfolg 

Wenn man die Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug selbst trägt, kann man hinziehen wo man will. Man muss dann am neuen Wohnort eben einen neuen Antrag stellen.

Mit einem "wichtigen Grund" kann man natürlich auch jederzeit umziehen. Wegen der Kosten muss man aber VORHER den Antrag stellen.

Hier liegt doch scheinbar ein wichtiger Grund vor. Wo liegt denn dann das Problem?

louismarcel 
Fragesteller
 28.03.2015, 13:17

Lieber Hans, das Problem ist die Arge.. Die verweigern der Frau, das sie sich auf eigene Füsse stellt, weil sie der Meinung sind, das sie durch ihre Behinderung bei ihrer Mutter besser aufgehoben ist. Nur das die Mutter selbst ein Problem ist, ignorieren die komplett. Es haben sich jetzt aber noch viel größere Probleme aufgetan. Offensichtlich hat die Arge der Frau jahrelang zustehende Gelder vorenthalten. Ich habe da wohl einen Stein losgetreten, der den Argebrüdern nicht so schmeckt. Wir haben uns jetzt professionelle Hilfe geholt, ich glaube der Braten ist zu groß als das ich Hobbykoch den Gar bekomme.

toele  28.03.2015, 17:21

ist doch blöd wenn man das auch noch erläutern muss

zuviel arbeit  denke ich

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, was gegen eine schriftliche Begründung einzuwenden ist!

Normalerweise darf man auch als Hartz4 Empfänger in Deutschland seinen Wohnsitz frei wählen, muß aber den Umzug selbst bezahlen.

wenn du willst das kosten übernomen werden solltest du sagen warum

wenn du arbeiten gehst und dein kram selber zahlst fragt dich keiner

ist etwas dreist von dir

louismarcel 
Fragesteller
 28.03.2015, 13:03

Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, das es sehr hilfreich ist, wenn man das gelesene auch verstehen kann. Wenn ich hier eine klare Frage stelle, erwarte ich eine klare Antwort und keine hirnlosen Angriffe. Wenn Du keine konkrete und konstruktive Antworten weisst, dann verzichte bitte auf Deine desstruktiven Kommentare. Ich bin hier dabei einer Behinderten Frau zu helfen, da brauche ich klare Antworten, wie z.B. die von cyracus, die ich auch ausgezeichnet habe. Dummschwätzer gibt es genug in Deutschland und hier bei Gutefrage.net suchen Leute hilfe. Deine Kommentare passen besser zu Facebook.

toele  28.03.2015, 17:20
@louismarcel

ich weiß nicht was an meiner antwort so schlimm ist

ich habe nur gesagt das du gründe angeben musst wenn du etwas möchtest

du hast keine sonderechte wenn du gehbehindet bist und du möchtest gleich behandelt werden dann benim dich auch so

schön das die antwort dir gefallen hat

meine eben nicht naja gefällt halt nicht immer wenn man gefragt wird warum man nicht arbeitet  oder gesagt wird das dann niemand fragt

ich versteh dich nicht

und zu facebook kannst du selber gehen wenn du lust hast oder du lässt es ich versteh halt nicht warum man nicht arbeiten kann wenn man gehbehindert ist

und warum man dann alles mögliche einfordert

aber nichts tuen will