Muss man bei Hartz 4 einen Umzug extra Begründen?
Eine 33jährige gehbehinderte Frau kann nicht mehr zugemutet werden mit Ihrer Mutter zusammen in einer Wohnung zu leben. Jetzt will sie zu uns ziehen, aber das Jobcenter in Aschaffenburg verlangt eine schriftliche Begründung, warum sie aus dem LK Miltenberg wegziehen will. Ihr wurde angedroht, das keine Mietkostenübernahme bewilligt wird, wenn diese Erklärung nicht abgegeben wird. Frage: Darf das Jobcenter einer 33 jährigen Frau verbieten ihren Wohnort frei zu wählen und kann eine solche Erklärung überhaupt verlangt werden?
6 Antworten
Die sehr gute Info "Ratgeber Umzug" von gegen-hartz.de hat Dir von mohrmatthias ja schon reingegeben.
Bei weiterem Beratungsbedarf empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit ►sozialberatung◄ und füge den entsprechenden Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, wenn er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Dort vereinbart sie dann einen Beratungstermin.
Die Frau sollte zur Klärung zum Jobcenter auf keinen Fall allein hingehen, sondern in Begleitung eines erfahrenen (!!) Beistands.
Lies meine ausführliche Info zum
►Umgang mit Sozialbehörden◄
mit meiner Ergänzung darunter und gib sie auch der Frau zu lesen, um weitere Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden. Dort schreibe ich auch zu den Beiständen / Ämterlotsen. Ladet Euch die dort genannte Information ►Legitmation eines Beistands◄ vom elo-forum runter: ◝ https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt◝
Wenn die Frau bei einer Sozialberatung war, kann sie dort fragen, ob dort Beistände ehrenamtlich Dienst machen. - In Hamburg z.B. bietet die Diakonie (auch Diakonisches Werk genannt) diese kostenlose Hilfe an.
Das Recht auf Begleitung durch Beistände / Ämterlotsen gilt für das Aufsuchen aller Behörden und behördenähnliche Einrichtungen.
Danke fürs Sternchen - ҉ •◝✿⊱ (¯'•.¸(¯
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Ja..
Umzug bei Hartz IV mit Zustimmung der ARGEGemäß SGB II § 22 Abs. 2 müssen Sie die Zustimmung zum Umzug einholen, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben. Stimmt die ARGE zu, können auch Umzugskosten und Mietkaution beantragt werden.
Umzug bei Hartz IV ohne Zustimmung der ARGEWenn Sie das vorhaben, beachten Sie folgendes:
- Ihre neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte. Das SGB II regelt: Nach einem nicht genehmigten Umzug zahlt die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten, die sie zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Das betrifft Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten zusammen.
- Ist die neue Wohnung teurer und Sie bleiben bei derselben ARGE, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
- Ziehen Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen ARGE, gelten neue Kriterien für die Angemessenheit. Die KdU werden nach Angemessenheit am neuen Wohnort bewilligt, unabhängig vom alten Wohnort. Lediglich wenn Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten übernommen werden sollen, muss der Träger der Umzug zustimmen.
- mehr unter ...http://www.hartz-4-empfaenger.de/umzug-bei-hartz
Gern gemacht :) viel Erfolg
Wenn man die Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug selbst trägt, kann man hinziehen wo man will. Man muss dann am neuen Wohnort eben einen neuen Antrag stellen.
Mit einem "wichtigen Grund" kann man natürlich auch jederzeit umziehen. Wegen der Kosten muss man aber VORHER den Antrag stellen.
Hier liegt doch scheinbar ein wichtiger Grund vor. Wo liegt denn dann das Problem?
Lieber Hans, das Problem ist die Arge.. Die verweigern der Frau, das sie sich auf eigene Füsse stellt, weil sie der Meinung sind, das sie durch ihre Behinderung bei ihrer Mutter besser aufgehoben ist. Nur das die Mutter selbst ein Problem ist, ignorieren die komplett. Es haben sich jetzt aber noch viel größere Probleme aufgetan. Offensichtlich hat die Arge der Frau jahrelang zustehende Gelder vorenthalten. Ich habe da wohl einen Stein losgetreten, der den Argebrüdern nicht so schmeckt. Wir haben uns jetzt professionelle Hilfe geholt, ich glaube der Braten ist zu groß als das ich Hobbykoch den Gar bekomme.
ist doch blöd wenn man das auch noch erläutern muss
zuviel arbeit denke ich
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, was gegen eine schriftliche Begründung einzuwenden ist!
Normalerweise darf man auch als Hartz4 Empfänger in Deutschland seinen Wohnsitz frei wählen, muß aber den Umzug selbst bezahlen.
wenn du willst das kosten übernomen werden solltest du sagen warum
wenn du arbeiten gehst und dein kram selber zahlst fragt dich keiner
ist etwas dreist von dir
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, das es sehr hilfreich ist, wenn man das gelesene auch verstehen kann. Wenn ich hier eine klare Frage stelle, erwarte ich eine klare Antwort und keine hirnlosen Angriffe. Wenn Du keine konkrete und konstruktive Antworten weisst, dann verzichte bitte auf Deine desstruktiven Kommentare. Ich bin hier dabei einer Behinderten Frau zu helfen, da brauche ich klare Antworten, wie z.B. die von cyracus, die ich auch ausgezeichnet habe. Dummschwätzer gibt es genug in Deutschland und hier bei Gutefrage.net suchen Leute hilfe. Deine Kommentare passen besser zu Facebook.
ich weiß nicht was an meiner antwort so schlimm ist
ich habe nur gesagt das du gründe angeben musst wenn du etwas möchtest
du hast keine sonderechte wenn du gehbehindet bist und du möchtest gleich behandelt werden dann benim dich auch so
schön das die antwort dir gefallen hat
meine eben nicht naja gefällt halt nicht immer wenn man gefragt wird warum man nicht arbeitet oder gesagt wird das dann niemand fragt
ich versteh dich nicht
und zu facebook kannst du selber gehen wenn du lust hast oder du lässt es ich versteh halt nicht warum man nicht arbeiten kann wenn man gehbehindert ist
und warum man dann alles mögliche einfordert
aber nichts tuen will
Saubere Antwort, weiss jetzt bescheid, Danke