Kann der Arbeitgeber einen dazu zwingen in einen anderen Standort überzusiedeln der viel weiter weg ist?

6 Antworten

Wird denn der jetzige Standort geschlossen oder ist es eine Verlegung in eine andere Filiale? Bei letzterem kommt es darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag als Arbeitsort steht. 

Wird der jetzige Standort geschlossen, so dass es keine Möglichkeit mehr gibt am jetzigen Arbeitsort weiter beschäftigt zu bleiben, hast Du schlechte Karten. Wenn der AG Dir einen Arbeitsplatz am neuen Standort anbietet und Du ihn ablehnst, musst Du kündigen. Hier kannst/willst Du Deinen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen und das ist nicht das Problem des Arbeitgebers. Eine Abfindung gibt es bestimmt nicht. Da kann ich keine rechtliche Grundlage erkennen.

Nein, eine Abfindung steht dir nicht zu. Wenn du am neuen Arbeitsplatz nicht weiter arbeiten willst, führt das zu einer Änderungskündigung. Diese ist jedoch betriebsbedingt und nicht eigenverschuldet. Ob das dann beim Amt (falls du Leistungen in Anspruch nehmen willst) jedoch einen Unterschied macht in deinem Fall, kann ich leider nicht beurteilen - 109km Arbeitsweg sind in der Regel noch zumutbar und das Amt könnte dann sagen, dass du der Arbeitslosigkeit hättest aus dem Weg gehen können, wenn du diesen Job behalten hättest. Wenn du nachher einen neuen Job suchen musst, kann es ja auch sein, dass dieser so weit weg ist.. 

Was steht denn im Arbeitsvertrag zum Arbeitsort? Es ist nicht selten, dass sich ein Arbeitgeber das Recht vorbehält, Angestellte zu versetzen.

Aufhebungsvertrag? Steht einem dann eine Abfindung zu?

Ich würde hier eher auf eine Änderungskündigung tippen. Entweder Du stimmst der Versetzung zu, oder Du kannst Dir einen neuen Job suchen.

Habe gerade in meinem Vertrag geschaut, der jetzige Standort steht auch im Arbeitsvertrag

Abfindung, nein, du kannst ja dort anfangen, wenn der alte Standort geschlossen wird. Du kannst auch umziehen, was sich auch steuermildern auswirkt.

Der Arbeitgeber kann seinen Standort verlegen, auch weiter weg. Die Arbeitsplätze am neuen Standort bleiben nur denen erhalten, die entweder Umziehen oder den längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen. Für die Arbeitnehmer, die das nicht wollen oderkönnen, müsste mit dem Betriebsrat ein Sozialplan erschaffen werden, der die weiteren Maßnahmen beschreibt (zB Abfindung bei Kündigung usw).